[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24
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Kg.F. lädt Hans von Dobeneck, Vogt von Leipe,1 auf Klage des Heinrich Scolim, er und seine Stieftochter Elisabeth seien durch Dobeneck uff iren guttern gepfendt worden, aus kgl. Machtvollkommenheit persönlich oder durch deren Anwalt bzw. Prokurator vertreten auf den 63. Tag nach Erhalt dieser Vorladung bzw. auf den ersten darauffolgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und bestimmt, daß auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite vom rechten verhandelt werden soll, wie es sich nach seiner ordenung gebühre.
- Originaldatierung:
- Am sambstag vor sand Michels tage (nach Kop.).
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.r. (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Org. im bearbeiteten Bestand nicht aufgetaucht. – Kop. Vidimiert durch Hochmeister Konrad von Erlichshausen2 am 1. November 1445 in einem Notariatsinstrument des öff. Notars und Klerikers der ermländischen Diözese, Johannes Beutinus von Friedland im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, Schieblade 92 n. 2), Perg. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2657.
Anmerkungen
- 1Bei Thielen, Verwaltung S. 149 nur von 1438 bis 1442 als Vogt von Leipe belegt.
- 2Diesem war die Ladung durch den kgl. Boten und Läufer Stefan Villacher überbracht worden.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 24 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-09-25_2_0_13_24_0_51_51
(Abgerufen am 23.04.2024).