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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. teilt Bf. Johann von Verden nach Unterrichtung durch den Hochmeister des Deutschen Ordens Konrad von Erlichshausen mit, er habe erfahren, daß der Bf. gemäß einem Urteil des Freigrafen Mangolt von Freienhagen in der Sache des Henning Löwe (Lauwe) etliche Untertanen des Deutschen Ordens gefangengenommen habe, obwohl der von ihm eingesetzte Kommissar Eb. Dietrich (II.) von Köln1 das freigräfliche Urteil für kraftlos erklärt habe. Da er zu seinen bisherigen Briefen und Geboten stehen wolle, daß nämlich niemandem gestattet sei, gegen den Deutschen Orden und gegen die Leute von Marienburg gerichtlich vorzugehen, befiehlt er Bf. Johann bei seiner schweren Ungnade, die gefangengenommenen Ordensleute unverzüglich freizulassen und ihnen das genommene Hab und Gut zurückzugeben.

Originaldatierung:
Am fritag vor dem suntage Letare (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Transsumpt einer Urkunde des Treßlers Ulrich Eisenhöfer (Isenhofen) von 1446 April 5 und gleichzeitiges Notariatsinstrument des öff. Notars und Klerikers der Breslauer Diözese Martin Alber im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, Pergamenturkunden, Schieblade 90 n. 4), Perg. (15. Jh.), großes Loch im Text. – Abschrift ebd. (Sign. ebd., Schieblade 90 n. 2a), Perg. (15. Jh.). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2637. Lit.: Voigt, Femgerichte S. 50.

Kommentar

Siehe auch n. 12f. sowie Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 8698.2

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 12.
  2. 2Bericht Wilhelms von Kemnade an den Hochmeister über die Streitsache einiger preußischer Städte mit Henning Löwe vom 12. Februar 1445.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 47, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-03-05_2_0_13_24_0_47_47
(Abgerufen am 29.03.2024).