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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. teilt Propst1 und Offizial2 des Domstifts von Frauenburg mit, daß der Streitfall zwischen dem Deutschen Orden und Hans David von Liebstadt vor ihm und seinem Kommissar3 im Recht hinge und es notwendig werde, weitere Zeugnisse und Beweise zu führen. Damit den Zeugen, von denen einige schon alt seien und sterben könnten, Kosten und Mühe einer Reise zu ihm oder zu seinem Kommissar erspart werde, bevollmächtigt er beide Adressaten aus kgl. Machtvollkommenheit, gleichdurch welche Partei sie dazu aufgefordert werden sollten, alle genannten Zeugen an seiner Statt zu laden und unter Eid zu verhören, ihnen unter Androhung von Strafen zu gebieten, der warheit und dem rechten ir zeugnuß zu geben, die Zeugenaussagen versiegelt an ihn oder seinen Kommissar durch einen geschworenen Boten zu senden, und sie auch der Gegenpartei zur Kenntnis zu geben, wie es sich nach rechtlicher ordnung gepurt. Sollte einer von ihnen bei der Verhörung der Zeugen persönlich nicht zugegen sein, dann solle der andere in seinem (kgl.) Namen in der oben beschriebenen Weise verfahren.

Originaldatierung:
An mantag nach dem suntag Oculi in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Gaspare canc. ref.

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, Pergamenturkunden, Schieblade 91 n. 32), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Inseriert in einem Transsumpt des Propstes Arnold von Datteln und des Offizials der ermländischen Diözese, Wichard, von 1445 Mai 12, beglaubigt durch Johannes Principis von Thorn, öff. Notar und Presbyter der Kulmer Diözese ebd. (Sign. ebd., Schieblade 91 n. 31), Perg (15. Jh.). Reg.: Joachim/-Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2635.

Kommentar

Im Zusammenhang mit dieser Kommissionserteilung wandte sich Hochmeister Konrad von Erlichshausen im November 1445 an Kg.F. und bat, der Kg. solle einen weiteren Chorherren des Domstifts von Frauenburg zum Zeugenverhör legitimieren. Ebenso erbat er eine Kommissionserteilung für den Rektor der Universität Bologna, der in dieser Sache seinen Schüler und Studenten Leonardo Rothose beauftragen und das Ergebnis des Verhörs an den Eb. von Mainz oder an Kg.F. schicken sollte.4 Siehe die Einleitung S. 35–39.

Anmerkungen

  1. 1Arnold von Datteln, zur Person siehe Słownik Biograficzny S. 40.
  2. 2Wichard, zur Person siehe ebd. S. 274.
  3. 3Eb. Dietrich von Mainz, siehe n. 42.
  4. 4Siehe die Instruktionen für den Danziger Pfarrer Andreas Ruperti für dessen Reise an den kgl. Hof von 1445 November 18 im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OF 15 S. 375f.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 44, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-03-01_1_0_13_24_0_44_44
(Abgerufen am 28.03.2024).