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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. bekennt, daß er die Streitsache zwischen dem Deutschen Orden und Hans David, in der er Mgf. Jakob (I.) von Baden zum kommissarischen Richter eingesetzt hat,1 bis auf den Tag zu Nürnberg, auf dem er hofft, auff unsers h(e)r(re)n auffart (21. Mai) zu erscheinen, aufschieben wolle. Er befiehlt beiden Parteien sowie Mgf. Jakob aus kgl. Machtvollkommenheit, bis dahin in der Sache nicht zu prozessieren.

Originaldatierung:
An dem heiligen Oesternabend (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tatz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift2 im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 8461), Pap. (15. Jh.). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 8461; RTA 17 S. 259 Anm. 3.

Kommentar

Siehe n. 33 sowie die Einleitung S. 35–39.

Anmerkungen

  1. 1Siehe nn. 25, 33. Der Mgf. hatte die Kommission abgelehnt. Dies berichtete der Landkomtur der Ballei Österreich, Johann von Pommersheim aus Laibach am 10. Februar 1444 Hochmeister Konrad von Erlichshausen, ebenso über die Bemühungen des Ordens, vom Kg. eine weitergehende Vollmacht zu erwirken. Siehe RTA 17 n. 113 (S. 258).
  2. 2Diese Abschrift lag dem Schreiben eines Bruyn von Drutmerinchusen an den Hochmeister vom 16. April 1444 bei, in dem dieser über seine Aktivitäten am kgl. Hofe in der Streitsache Hans David berichtete. Dieses Schreiben im Org. ebd. (Sign. OBA n. 8461). Siehe auch RTA 17 n. 113 (S. 259).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 35, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-04-11_1_0_13_24_0_35_35
(Abgerufen am 28.03.2024).