Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

Sie sehen den Datensatz 25 von insgesamt 259.

Kg.F. teilt Mgf. Jakob (I.) von Baden auf Vorbringen Eberhards von Seinsheim, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen,1 mit, der Deutsche Orden habe an ihn wegen eines Urteils appelliert, das die greven und Schöffen des Hochgerichts zu Köln gegen den im dortigen Gefängnis2 liegenden Hans David3 hinsichtlich eines angeblich vom Orden erhaltenen Schuldbriefes, den der Orden für gefälscht hält, gesprochen hatten. Seinsheim habe ihn gebeten, die Sache an sich zu ziehen, was er auch getan habe. Weil er aber mit großen geschefften beladen sei, ernennt er Mgf. Jakob zum kommissarischen Richter und befiehlt ihm, auf Forderung des Ordens sowohl Hans David als auch die greven und Schöffen des Hochgerichts von Köln vor sich zu laden, letztere zu veranlassen, den angeblichen Schuldbrief sowie alle in dieser Sache bereits vorhandenen Schriften, Klagen und Zeugnisse offenzulegen (fur dich in recht bringen) und auf die erfolgte Ladung hin David gegen Hinterlegung eines Pfandes oder nach entsprechender Eidesleistung für die zum Prozeß benötigte Zeit aus dem Gefängnis zu entlassen. Er trägt Mgf. Jakob auf, auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite zu verhandeln, zu Recht zu erkennen und zu urteilen, wie es sich geburt. Was er zu Recht erkenne, das solle Bestand haben und von jedem Teil gehalten werden.

Originaldatierung:
An sant Urbans tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tatze (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln. – Kop.: Abschrift im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 8265), Pap. (15. Jh). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 8265; Regg.F.III. H. 7 n. 37.4 Lit.: Voigt, Femgerichte S. 52.

Kommentar

Mgf. Jakob I. von Baden nahm die Kommission zunächst an.5 Doch am 10. Februar 1444 informierte der Landkomtur der Ballei Österreich, Johann von Pommersheim, den Hochmeister Konrad von Erlichshausen über die Ablehnung der kgl. Kommission durch den Mgf. sowie über die kgl. Bemühungen, eine neue, weitergehende Vollmacht für den Mgf. zu erreichen.6 Siehe nn. 26, 33 sowie die Einleitung S. 35–39.

Anmerkungen

  1. 1Zur Person siehe Thielen, Verwaltung S. 55 sowie Militzer, Deutscher Orden S. 169–172.
  2. 2Die Gefangennahme Davids soll durch den Komtur von Koblenz erfolgt sein. Siehe Voigt, Femgerichte S. 27.
  3. 3Nur hier als Hans David zu Köln bezeichnet, ansonsten als Hans bzw. Johann David aus Liebstadt, siehe n. 38.
  4. 4Die Urkunde wurde dennoch ausführlich regestiert, da der Prozeß des Ordens gegen Hans David im vorliegenden Heft eine große Rolle spielt.
  5. 5Im Juli 1443 informierte er Hans David darüber, von Kg.F. zum Kommissar bestellt zu sein, siehe Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 8293.
  6. 6GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 8424). Die Gründe für die Ablehnung sieht Voigt, Femgerichte S. 52 darin, daß der Hochmeister den Streit mit Hans David vor den päpstlichen Stuhl gebracht hatte.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-05-25_1_0_13_24_0_25_25
(Abgerufen am 18.04.2024).