[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

Sie sehen den Datensatz 3 von insgesamt 259.

Kg.F. erlaubt den Bürgermeistern und Räten von Thorn und Kulm auf deren Bitten und zum Schutze ihrer Privilegien, Freiheiten und Rechte, sich mit anderen Städten, Rittern und Knechten in Preußen jetzt oder künftig zu verbünden, so oft es notturfft sei, doch sollen sie dem Deutschen Orden in Preußen und seinem Hochmeister alles zugestehen, was sie ihm von Rechts wegen nach Inhalt ihrer Privilegien und Freiheiten zu tun schuldig sind. Er befiehlt unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten, Bürgern und Gemeinden sowie allen Reichsuntertanen, die Städte Thorn und Kulm und diejenigen, die sich künftig mit ihnen verbünden, nicht zu beschweren und zu hindern.

Originaldatierung:
An montag nach unser lieben Frawn tag purificationis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Conradus p(re)p(osi)tus Wienn(ensis) canc.

Überlieferung/Literatur

Org. im AP Toruń (Sign. Kat. I n. 984), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem rotem S 7 an Ps. – Kop.: Inseriert im ksl. Urteilsbrief von 1453 Dezember 5.2 – Abschrift im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OF 17b, S. 65f.), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. XX. HA, OF 17c, S. 16–19), Pap. (16. Jh.). – Abschrift im AP Gdańsk (Sign. 300, R/N 36, S. 48–51), Pap. (16. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. 300, R/N, 9, fol. 86r–87v), Pap. (16. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. 300, R/N, 15, S. 46–47), Pap. (16. Jh.). – Drei Regesten im AP Toruń (Sign. C,539 S. 34; C,540 S. 112; C,541 S. 65), alle Pap. (19. Jh.). Druck: Hanov, Preußische Sammlung II S. 348. Chmel n. 224;3 Toeppen, Acten II n. 194; Weise, Staatsverträge II n. 190; Janosz/Biskupowa, Archiwum n. 37. Erwähnt: RTA 19,1 S. 422. Lit.: Boockmann, Laurentius Blumenau S. 96; Kraus, Deutsche Geschichte S. 246f.; Malotka, Beiträge Preußen Beiträge S. 379–385.

Kommentar

Es handelt sich nach weitgehend übereinstimmender Ansicht der Forschung um eine zurückdatierte Kanzleifälschung,4 die etwa gleichzeitig mit der Privilegienbestätigung für Kulm und Thorn von 1452 Dezember 155 entstanden sein soll.6 Für die allgemeine Privilegienbestätigung sowie die zurückdatierte Bestätigung des Bundes sollen 5.400 fl. gezahlt worden sein.7 Allerdings verweisen die Besiegelung unter Verwendung des kgl. Sekrets sowie die Unterfertigung auf die frühen 40er Jahre. Siehe n. 124, sowie die Einleitung S. 24–29.

Anmerkungen

  1. 1Das Fehlen des Ausstellungsortes wird im Prozeß zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund von Ordensseite zum Anlaß genommen, die Echtheit zu bezweifeln. Der Bundesanwalt hielt dagegen, Auskünfte in der Kanzlei hätten ergeben, daß über 1.000 Briefe ohne Nennung des Ausstellungsortes ausgegangen seien. Siehe n. 185. Wenn in der Ersten Fortsetzung der Älteren Hochmeisterchronik durch Georg von Egloffstein dieser die Bestätigung des Bundes durch Kg.F. zu Frankfurt am Main vermerkt, so ist dies allein deshalb nicht möglich, weil Kg.F. im Februar 1441 in seinen Erblanden weilte und das Binnenreich noch nicht aufgesucht hatte. Siehe „Erste Fortsetzung der Älteren Hochmeisterchronik" in: Scriptores rerum Prussicarum III S. 650.
  2. 2Siehe n. 185.
  3. 3Nicht nach Vermerk im Reichsregister, sondern nach Druck.
  4. 4Siehe dazu die Einleitung S. 24f.
  5. 5Siehe n. 124.
  6. 6Ausführliche Angaben zur Erwähnung und Einschätzung in der Literatur sowie weitere Druckbelege bei Weise, Staatsverträge II n. 190. Siehe dazu auch die Einleitung S. 27f.
  7. 7Toeppen, Acten III n. 278, siehe auch Boockmann, Laurentius Blumenau S. 96. Eine gleichzeitige Abschrift der Schuldverschreibung vom 26. Dezember 1452 befindet sich im AP Gdańsk (Sign. 300,22 n. 98). Am 19. April 1453 wird in einem Schreiben an den Komtur zu Elbing sogar die Zahlung von 23.000 fl. für die Privilegienbestätigung durch Tilmann vom Wege erwähnt. Siehe GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11950).

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Frederik Skidzun, eingereicht am 29.09.2023.

Nachtrag zur Überlieferung, betr. die beiden Abschriften im GStAPK:

Die Archivalien wurden im Archiv nach Erscheinen des Hefts umsigniert. Die neuen Signaturen lauten:

Abschrift mit der ehem. Signatur XX. HA, OF 17b ist nun XX. HA, MSc, A, Nr. 15

Absxhrift mit der ehem. SIgnatur XX. HA, OF 17c ist nun XX. HA, MSc, A, Nr. 151

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 3, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-02-06_1_0_13_24_0_3_3
(Abgerufen am 18.04.2024).