Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Sie sehen den Datensatz 770 von insgesamt 810.

K.F. erklärt Bernhard Steudlin sowie dessen Helfer und Anhänger in seine und des Reiches Acht, weil sie durch die unbewahrt ihrer Ehre und unerfordert gebührlichen Rechts erfolgte Beraubung Gebhard Gäbs sowie Bertold und Gabriel Schützen und deren (Handels-) Gesellschaft auf freier Reichsstraße1 gegen das Gewaltverbot des Frankfurter Landfriedens verstoßen und zugleich mit ihrer Tat die im Friedenstext angedrohten Strafen verwirkt haben.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem u.a. Schreiben der Memminger zufolge aber mit anh. S und allen ksl. singnaturen versehen. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung des nachfolgenden Regests. Erwähnt auch in dem Anschreiben von mittwoch nach Sebastiani 1489 (Jan. 21), Pap., rotes S d. Ausst. unter Oblate als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört), im HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 5631 [n. 1]), mit welchem Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen den auf einem Tag zu (Schwäbisch) Gmünd versammelten Hauptleuten des Schwäbischen Bundes Gf. Haug von Werdenberg und Wilhelm Besserer, Bürgermeister von Ulm, eine – nicht beiliegende – kollationierte Abschrift der ihnen von den im glait des lannds ob der Enns Beraubten am selben Tag überantworteten und verlesenen ksl. Deklaration übersandten und um deren Vollziehung ersuchten. Lit.: Zu der Memminger Handelsgesellschaft Schütz-Gäb s. Kiessling, Memmingen im Spätmittelalter S. 202f.

Anmerkungen

  1. 1Dem o.a. Memminger Schreiben zufolge war der Überfall im glait des lannds ob der Enns erfolgt, was plausibel erscheint, weil die Schütz-Gäb-Gesellschaft unter anderem regelmäßige Besucher der Linzer Messen waren.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 766, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-12-23_1_0_13_23_0_770_766
(Abgerufen am 16.04.2024).