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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. gebietet Abt Johann von Kaisheim, binnen Monatsfrist dem Schwäbischen Bund beizutreten.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem als Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602 Nr. 5800 fol. 56, Pap., rotes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedrückt) überlieferten Schreiben vom 22. Februar 1489, in welchem Abt Johann den Bundeshauptmann Wilhelm Besserer, durch den ihm das ksl. Mandat zugestellt worden war, an die sofortige Abordnung seines Priors erinnert und ihn um Geduld bis zum Esslinger (Bundes-) Tag (am 9. bzw. 16. März 1489) bittet, welchen er besuchen werde. Dieses Schreiben und die Antwort, die Besserer ungeachtet des Vermerks darauff ist im nicht geantwurtet an ihn richtete, regestieren die RTA M.R. 3 Nr. 156a/b S. 627f.

Kommentar

Die vorliegende Überlieferung läßt nicht erkennen, ob Abt Johann ein namentliches Mandat erhielt, oder ob ihm Besserer lediglich ein Vidimus des von den RTA M.R. 3 Nr. 130m S. 549 reichlich unklar gebotenen Generalmandats zustellen ließ.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 769, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-12-00_1_0_13_23_0_773_769
(Abgerufen am 29.03.2024).