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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. schreibt seinem lieben andechtigen Johann (Beckensloer), Eb. von Gran und Administrator von Salzburg, sowie Gf. Eberhard (V.) d.Ä. von Württemberg, seinem Schwager und Rat, er sei anliegender Geschäfte halber leider verhindert, die Irrungen zwischen den Kff. Eb. Hermann von Köln und Eb. Johann von Trier darüber gütlich beizulegen, wer von beiden fortan in schrifften und besiglungen den Vorrang besitzen solle. Deshalb bevollmächtigt er an seiner Statt sie beide gemeinsam oder denjenigen von ihnen, der mit diesem Brief ersucht wird, beide Parteien auf einen benannten Tag rechtlich vorzuladen und zu verhören sowie zu versuchen, sie gütlich miteinander zu vereinen. Sollte dies nicht gelingen, sollen sie ihn über den Sachstand in schrifften unter ihrer beider Siegel oder demjenigen eines von ihnen unterrichten, damit er gebührlich weiterverhandeln könne.

Originaldatierung:
Am andern tag des monets may (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in dem Konzept des Abschlußberichts Gf. Eberhards V. an den K. von montag vor sant Bartholomeus des hailigen zwolffbotten tag 1487 (Aug. 20) im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6274 [n. 1, fol. 1r-v]), Pap. (15. Jh.), welches am zinstag vor unnsers lieben Frawen tag liechtmeß 1488 (Jan. 29) korrigiert, aktualisiert und mit neuem Schluß versehen wurde; erst aufgrund dieses aktualisierten Konzepts dürfte der Bericht an den K. gegangen sein. Lit.: Sattler, Graven 3, S. 196f. und Beil. 119; Ernst, Eberhard im Bart S. 226 mit Anm. 469 korrigiert zu Recht die Angabe von Stälin, Württembergische Geschichte S. 637, der Kommissionsauftrag sei von Kg. Maximilian ergangen. Wolf, Doppelregierung Friedrichs III. S. 123 erwähnt die Kommission nicht. Zu Johann Beckensloer s. Heinig, Friedrich III. (1997), bes. S. 449-452.

Kommentar

Den Anlaß des Streits erhellt die von den RTA M.R. 1 Nr. 222 S. 217f. edierte, bei Chmel n. 7838 und in den Regg.F.III. H. 9 n. 370 regestierte ksl. Erklärung von demselben Tag, den Rechten des Eb. v. Köln solle unschädlich sein, daß der Eb. v. Trier das Wahldekret Kg. Maximilians vor ihm gesiegelt habe. Der vorliegende Kommissionsauftrag und dessen Durchführungsakten erweisen, daß es sich bei der Erklärung des K. und dreier nicht betroffener Kff., welche die RTA M.R. 1 Nr. 223 S. 219 nach HHStA Wien, Fridericiana 6 (1486) fol. 61f. regestieren und auf Anf. Mai 1486 datieren, nicht um die unumstrittene Entscheidung eines alternierenden Wechsels handelt. Das o.a. Konzept des württ. Abschlußberichts an den K. läßt folgende Verfahrensstationen erkennen: Zwischen 1487 Januar 29 und Juli 25 – Terminus post quem mag die kurkölnische Vollmacht für den eigenen Fiskal Helmbrecht Mengershusen von Münden von 1487 Januar 29 sein – lud Gf. Eberhard beide Parteien auf sannt Jacobs des hailigen zwölffbotten tag 1487 (Juli 25) nach Stuttgart. Diesen Termin verlegte der Kommissar eigener Verhinderung halber auf den 20. August. Als er an diesem Datum mit seinen Räten und Getreuen1 in der Stuttgarter Kanzlei saß, erschien der kurköln. Anwalt Helmbrecht Mengershusen und legte seine (dem späteren Bericht an den K. inserierte) Vollmacht von 1487 Januar 29, Speyer, vor. Weil für Kurtrier niemand erschien, beantragte Mengershusen Kontumazurteil und neuerliche Vorladung. Gf. Eberhard hielt dies durch seine Kommission für nicht legitimiert. Stattdessen ließ er den ihm anbefohlenen Bericht über den Tag an den K. konzipieren. Ehe er den Bericht abschicken konnte, traf am 3. Oktober 1487 eine kurtrierische Botschaft in Stuttgart ein, die schriftlich gegen den Kommissar protestierte (dieser im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart [Sign. A 602, Nr. 6274 n. 2] als abschriftl. Notariatsinstrument von 1487 Sept. 27 überlieferte Protest wurde dem Bericht an den K. inseriert). Statt nunmehr den längst konzipierten Bericht an den K. abgehen zu lassen, mag Eberhard die Gegenseite von den neuesten Entwicklungen benachrichtigt haben. Jedenfalls erschien am zinstag vor unnsers lieben Frawen tag liechtmeß 1488 (Januar 29) bei ihm eine kurköln. Botschaft, die mündlich und schriftlich darum ersuchte, Eberhard möge den Verlauf und das Ergebnis der ihm übertragenen ksl. Kommission nunmehr befehlsgemäß dem K. zur Kenntnis bringen, wie er dies ja schon am 20. August 1487 vorgehabt hatte (auch dieser Antrag wurde dem Bericht an den K. inseriert). Dem entsprach der Kommissar noch am selben Tag, indem er dem K. den gesamten Verlauf seiner Kommissionsbemühungen schilderte. Der Rangstreit wurde erst im Sommer 1488 beigelegt.

Anmerkungen

  1. 1Dies waren: Albrecht Schenk von Limpurg; Georg Truchseß von Waldeck gen. von Heimertingen, Deutschordens-Komtur zu Winnenden; Dr. utr. iur. Ludwig Vergenhans, Stiftspropst zu Stuttgart und Kanzler; Dr. d. hl. Schrift u. iur. can. Werner von Unzhausen; Hermann von Sachsenheim; Konrad Schenk von Winterstetten; Georg von Ehingen; Wilhelm von Wernau; Dietrich von Weiler, Ritter; Dr. Bernhard Schöferlin; Dr. Martin Rüttler (Rutteln); Dr. Nikolaus Bälz (Baltz); Dr. Johannes Reuchlin und Johann Keller.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 725, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-05-02_1_0_13_23_0_729_725
(Abgerufen am 28.03.2024).