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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. erinnert seinen Schwager Gf. Eberhard (V.) d.Ä. von Württemberg daran, daß er ihm vormals1 in Anbetracht der sweren beschedigung und abpruch, welche die Türken und ettlich cristenlich persone frömbdes gezüngs2 dem christlichen Glauben und dewtscher nacion zufügten, geboten habe, seine Irrungen mit dem ksl. Vetter Ehz. Sigmund von Österreich wegen Hans' und Eitelhans' von Friedingen und des in der Ldgft. Nellenburg gelegenen Mägdebergs nicht gewaltsam auszutragen, sondern von den ksl. Beauftragten Mgf. Albrecht von Brandenburg und Bf. Johann von Augsburg gütlich beilegen zu lassen. Weil ihm nun berichtet worden sei, daß deren Einigungsversuch gescheitert sei, befiehlt er Eberhard abermals bei dessen Pflichten gegenüber K. und Reich und unter Androhung der Strafen des zu Augsburg um sechs Jahre verlängerten Regensburger Friedens3 sowie seiner und des Reiches schweren Ungnade aus ksl. Machtvollkommenheit mit diesem Brief, seine Forderungen gegen Ehz. Sigmund und die von Friedingen keinesfalls mit der tat und dem krieg durchzusetzen, sondern sich ausschließlich mit dem vor ihm (K.F.) zu findenden Recht zu begnügen, welches er ihm im Falle gebührlichen Ersuchens gewähren werde. Im einzelnen führt der K. aus: Obwohl Bf. Johann und Räte Mgf. Albrechts sich von Botschaften Eberhards und Ehz. Sigmunds die beiderseitigen Irrungen hätten vortragen lassen und sich nach dem Verhör angestrengt bemüht hätten, diese gütlich beizulegen, hätten doch beider Botschaften keinerley mittel gutlicher einikeit annders dann auf hindersichbringen annehmen wollen. Weil man somit ohne endlichen Beschluß auseinandergegangen sei, stehe neuerlich krieg zu befürchten, wo euch des gestatt werden solt. Indes wisse Eberhard genau, daß die Könige (Ludwig XI.) von Frankreich und (Matthias) von Ungarn K.F. und dem Reich, dewtscher nacion und den ksl. Erblanden aus eigem mütwillen on all redlich und notdurfftig ursach mit irer macht schwer zusetzten und dardurch unndersten, in das heilig Reiche und dewtsche lannde zu wachssen, die unnder ir gewaltsam zu bringen. Zugleich wisse er, daß überdies leider die Türken mit einer gegen 20.000 Mann großen Macht ytzo in den ksl. Erbländern Kärnten und Steiermark bei den Städten Bruck (an der Mur), Leoben und Graz hausten und menig Cristenmensche von mannen, frawen, junckfrawen und kindern jämmerlich ermordeten, gefangennähmen und verschleppten sowie Märkte und Dörfer verbrennten und verwüsteten. Und schließlich verheere der Kg. von Ungarn mit einer mercklichen anczal volcks die ksl. Lande Österreich, Steiermark und Kärnten und habe in Krain alles verwüstet, was die Türken übriggelassen hätten. Weil er (K.F.) allen diesen Herausforderungen ohne die Hilfe der Fürsten, Eberhards und anderer Gff. Herren und Untertanen des Reichs nicht widerstehen könne, habe er auf sannt Jacobs tag nechstverganngen (Juli 25) einen gemeinen tag nach Nürnberg gesetzt4, um über geeignete Abwehrmaßnahmen sowie darüber zu beraten, wie das Reich, der christliche Glaube und die Deutsche Nation in frid und rue gesetzt und darinne behallten werden könnten. Daß diese Bemühungen durch einen neuerlichen Krieg zwischen Eberhard und Ehz. Sigmund zum schweren Nachteil von K. Reich, Glauben und Nation gefährdet werden, müsse er als K. um so energischer verhindern, als die Ursachen der Zwietracht beider Kontrahenten so ganntz nichts oder wenig auf in tragen, daß beide von sich aus merken sollten, dadurch ein fürnemen, an welchem Reich, Glauben, Nation und unns allen so viel gelegen sei, nicht verhindern zu dürfen. Deshalb befiehlt er Eberhard – und gesondert dessen Widerpart5 – abermals bei dessen Pflichten und unter Androhung der o.g. Strafen, seine Forderungen gegen Ehz. Sigmund von Österreich und die von Friedingen nicht gewaltsam, sondern ausschließlich rechtlich vor ihm (K.F.) zu verfolgen, und beschwört ihn abschließend, ihm durch sein Verhalten zu erkennen zu geben, größeres Aufsehen auf Kaiser, Reich, christlichen Glauben und Deutsche Nation sowie auf die Bewahrung seiner eigenen Ehre und seines Standes zu haben als auf einen solichen cleinen hanndel.

Originaldatierung:
Am eilfften tag des monets augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Wirttemberg (Blattmitte oben); Das letst kai(serlich) mandat, friden zu halten gegen hertzog Sigmunden von Osterreich und den Fridingern von wegen des Maydbergs und anderer zuspruch (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4461), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (unter Oblate). Reg.: WR n. 4461. Lit.: Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 129; Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 425f.

Kommentar

Nachdem Eberhard dieses ksl. Mandat am Nachmittag des 16. Sept. 1480 auf Schloß (Hohen-) Asperg durch ain schlecht person, zu Stutgarten gesessen, zugestellt worden war, ließ er uff sannt Matheus tag ap(osto)li et ewangeliste 1480 (Sept. 21) in Urach unter Bezugnahme auf ksl. und päpstl. Recht eine ausführliche Rechtfertigungsschrift an den K. ausfertigen, welche im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4460 Fasz. 5 n. 245 u. Nr. 4462) sowohl als undatiertes, vielfach korrigiertes pap. Konzept als auch als Insert eines unbesiegelten perg. Notariatsinstruments vom 25. Sept. 14806 überliefert ist. Obwohl er in dieser protestation mittels einer detaillierten Konfliktgenese die Gründe explizierte, deretwegen er die ksl. Befehle nicht ausführen könne, beteiligte er sich weiterhin an den keineswegs eingestellten Ausgleichsverhandlungen der beiden ksl. Kommissare und ermöglichte, nachdem unter Einschaltung Mgf. Christophs von Baden schon am fritag vor sannt Martins tag 1480 (Nov. 10) zu Nürnberg Fortschritte erzielt worden waren7, deren erfolgreichen Abschluß, indem er am fritag nach dem hailigen Cristtag 1480 (Dez. 29) unter Berufung auf den anläßlich des Nürnberger ksl. (Reichs-) Tages geschlossenen Vergleich auf den Mägdeberg verzichtete8. Daraufhin beurkundete Mgf. Albrecht von Brandenburg am montag nach sannd Pauls tag bekerung 1481 (Jan. 29) in Ansbach zugleich für seinen mitcomissarien Bf. Johann von Augsburg, welcher zusammen mit brandenburgischen Räten auf etlichen Tagen und zuletzt in Nürnberg verhandelt habe und nun im Auftrag des K., der Kff., Fürsten und versammelung des Nürnberger Tages nach Frankreich abgeordnet worden sei, die von ihm vermittelte abrede beider Parteien9, welche u.a. den Mägdeberg gegen eine Entschädigungszahlung von 15.000 fl. dem Ehz. Sigmund von Tirol zuerkannte. Dieser folgten im März 1481 in Innsbruck die vorgesehene fünfjährige Einung und weitere Abmachungen10.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben nn. 674f.
  2. 2So ausdrücklich hatte es in dem Mandat von 1480 Jan. 26, unsere n. 674, nicht geheißen.
  3. 3Siehe diese Landfrieden in den Regg.F.III. H. 2 n. 129 und H. 3 n. 110 sowie H. 4 n. 625.
  4. 4Siehe oben nn. 683f.
  5. 5Vgl. die beiden folgenden Regesten.
  6. 6Dieses Instrument nennt Eberhards Schreiben eine protestation und wurde auf Ersuchen des als "Anwalt" Gf. Eberhards bezeichneten Junkers Hans von Bubenhofen angefertigt von dem öff. und der bfl. Kurie zu Konstanz Notar Gregor Mai von Tübingen, Kler. der Diöz. Konstanz. Als Zeugen fungierten der Stuttgarter Prediger maister Wernher (Onshusen), Dr. der Hl. Schrift und Dr. iur. utr., die Dres. iur. can. mayster Johann Vergenhans und maister Balthasar Meßnang sowie der Tübinger Auberlin Rotemburger d.J.
  7. 7Siehe dazu die Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Bestand A 602, Nr. 4460, Fasz. 6), Pap. (15. Jh.)
  8. 8Vgl. die Abschrift ebd. (Sign. Bestand A 602, Nr. 4465), Pap. (15. Jh.).
  9. 9Siehe seine Urk. ebd. (Sign. Bestand A 602, Nr. 4464), Perg., rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel an Ps.
  10. 10Gemäß dem "Ansbacher Frieden" beurkundete Ehz. Sigmund am 8. März 1481 in Innsbruck den auf fünf Jahre befristeten Diensteintritt Gf. Eberhards V. gegen ein jährliches Dienstgeld von 3.000 fl., s. das durch Entfernung des an Ps anh. S und durch Einschnitte kassierte Org., Perg. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 4875). Ebd. Nr. 4876 und 4876a finden sich 2 Orgg., Perg. der fünfjährigen Einung, die die beiden ehemaligen Kontrahenten zwei Tage später, am 10. März, ebenfalls in Innsbruck schlossen; ein undatiertes, sicher 1480/81 zuzuweisendes pap. Einungskonzept, welches auch noch Gf. Eberhard VI. einschloß, findet sich ebd. Nr. 4873.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 687, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-08-11_1_0_13_23_0_691_687
(Abgerufen am 10.12.2024).