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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt seinem Schwager Gf. Eberhard (V.) d.Ä. von Württemberg mit dem Ausdruck des Befremdens über dessen Verhalten nachdrücklich bei den Pflichten, mit denen dieser ihm und dem Reich verbunden ist, sowie unter Androhung schwerer Strafe und Ungnade, sein fůrnemen des kriegs gegen den ksl. Vetter Ehz. Sigmund von Österreich (-Tirol) unverzüglich nach dem Erhalt dieses Briefes einzustellen und stattdessen persönlich oder durch seine bevollmächtigte Botschaft auf einer Tagsatzung Bf. Johanns von Augsburg und Mgf. Albrechts von Brandenburg zu erscheinen, die er mit einer gütlichen Einigung beauftragt habe. Im einzelnen führt der K. aus: Um aufrůr und andere Weiterungen zu vermeiden, habe er vormals die Irrungen zwischen Tirol und Württemberg am ksl. Hof verhört1 und als beiden Seiten gnädig geneigter Herr versucht, sie gütlich zu einigen. Nachdem das kuntschaft und annder ursach halben nicht zuende gekommen war, habe er die Sache auf Bf. Johann von Augsburg und je zwei Räte der Kontrahenten zu gütlichem und rechtlichem Austrag verteidingt, damit jeder Seite kuntschaft und gestalt der sachen an den tag gebracht werde. Beide Seiten hätten ihm daraufhin mit besiegelten Schreiben versichert, dies anzunehmen und vollziehen zu wollen. In Anbetracht dessen und seiner Bemühungen hätte er sich nicht versehen, daß sie nun wegen etlicher Irrungen Eberhards mit den Brüdern Hans und Eitelhans von Friedingen, welche seinerzeit auch vor ihm verhört und auf den Bf. verteidiget worden seien, auch wegen eines in der Ldgft. Nellenburg gelegenen, der Megdperg (Mägdeberg) genannten Berges, welchen Eberhard zu befestigen sich unterstehe, in offenbare vehd und veintschaft geraten und in täglicher Übung seien, den krieg gegeneinannder zu gebrauch(e)n. Als röm. K. beschirmer und hanthaber des heiligen cristenlichen gelaubens und dewtscher nacion werde er in keinen weg dulden, daß dadurch das furnemen gegen die Türken und andere tägliche Schädiger des Glaubens und der Nation, welches er mit Rat und Hilfe der Kff. Fürsten, Gff. und Reichsuntertanen in treflicher übung und arbaitt stehe, zugunsten der Feinde behindert werde. Deshalb habe er Bf. Johann von Augsburg sowie den Kf. und Erzkämmerer der Reiches Mgf. Albrecht von Brandenburg befohlen2, beide Kontrahenten an gelegene Stätte vor sich zu fordern und an seiner Statt eine gütliche Einigung zu versuchen. Er befiehlt Eberhard, mit der tatte nichts mehr gegen Ehz. Sigmund und das haws Osterreich zu unternehmen, welchem er selbiges geboten habe3. An seiner Bereitschaft, sich vor Bf. Johann von Augsburg und Mgf. Albrecht von Brandenburg in eine gütliche Einigung zu schicken, werde K.F. erkennen, ob Eberhard zur Verhinderung der Türkenabwehr etc. keine Neigung trage, wie er Glauben, Reich und sich selbst schuldig sei. Er versichert ihm abschließend für den Fall, eine gütliche Einigung sollte nicht zustandekommen, persönlich als beider Parteien rechter naturlicher herr und ordenlicher richter jedem Teil auf dessen gebůrlich ervordrung zu seinem Recht verhelfen zu wollen.

Originaldatierung:
Am sechsundzweinzigisten tag des monets january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Dem wolgebornen Eberharten dem elltern graven zů Wirttemberg zů Muemppelgart, unserm swager und des reichs lieben getrewen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4460/IV n. 156), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört). – Kop.: Einblattdruck4 ebd. (Nr. 4460/VIII [n. 10]), Pap. (15. Jh.). – [Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rep. 139a: Fst. Ansbach, Ansbacher Archivakten Nr. 775 Prod. 74; Abschrift ebd. (Nr. 775 fol. 217r-v), Pap. (15. Jh.)]. Lit.: Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 425; Neumann, Kaiser Friedrich III. und der Einblattdruck S. 34.

Kommentar

Zum Streit um den Mägdeberg und zur "Friedinger Fehde" (1475-1481) s. unsere nn. 668 passim sowie Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 127-129 und Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 409-427. Nachdem Gf. Eberhard V. seine Haltung in der "Friedinger Fehde" gegenüber verschiedenen Reichsständen am 10. Dez. 1479 durch ein gedrucktes Ausschreiben gerechtfertigt hatte, welches Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 422 nach dem Druck bei Sattler, Graven 3, Beil. 83, erwähnt, war ein österr. Kontingent dem Sammlungstermin des württ. Heeres zuvorgekommen und hatte den Mägdeberg im Verlaufe des Januar 1480 belagert und eingenommen. Dagegen schlossen die Gff. Eberhard V. und Eberhard VI. am 25. Mai 1480 in Maulbronn ein fünfjähriges Bündnis mit Pfgf. Philipp bei Rhein (2 Orgg. Perg. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart, Sign. A 602, Nr. 5147 und 5147a), dessen Ausnehmung des Kaisers beide Seiten am 1. Juli 1480 insgeheim widerriefen für den Fall, dieser wolle sie unerfolgt Rechtens "vergewaltigen oder verunrechten" (Abschriften im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart, Sign.: Bestand H 14, Kopialbuch Bd. 303, S. 31 = WR Nrr. 5151f.). Als ksl. Kommissar brachte Mgf. Albrecht von Brandenburg am 29. Jan. 1481 in Ansbach einen Vergleich zustande, s. das Org. Perg im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 4874).

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben nn. 667-669.
  2. 2Siehe die beiden vorhergehenden Regesten.
  3. 3Siehe das folgende Regest.
  4. 4GdW Bd. IX Sp. 158f. n. 10358.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 676, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-01-26_3_0_13_23_0_680_676
(Abgerufen am 19.03.2024).