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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. schreibt seinem Schwager Gf. Eberhard (V.) d.Ä. von Württemberg, daß er den auf den ersten Gerichtstag nach sannd Lucien tag nechstverganngen (1478 Dez. 13) am ksl. Hof angesetzten und Eberhard verkündeten1 Rechtstag zur gütlichen Beilegung oder rechtlichen Entscheidung der Irrungen, die zwischen Eberhard und der verwitweten Erzherzogin Mechthild von Österreich, geborener Pfalzgräfin bei Rhein, auf der einen, dem ksl. Vetter Ehz. Sigmund von Österreich (-Tirol) auf der anderen Seite wegen der Auslösung von Hohenberg und Vaihingen2 herrschten, wegen seiner Belastung mit mercklichen Geschäften des Reichs und seiner Erblande nicht habe abhalten können. Damit dieser Zwist aber nicht zu ferrerm unrat wachse, sondern samt allen sonstigen spenn zwischen Eberhard und dem Ehz. gütlich beigelegt und zu allen Teilen in fruntlich einikeit gebracht werden, setzt er ihm nun auf den nechsten donnrstag nach sannd Georgen tag schiristkunfftig (1479 Apr. 29) einen gütlichen Tag vor sich oder wem er das in unnserm keyserlichen hofe an unns(e)r stat bevelhen, wo wir dannzůmal im reich sein werden. Er befiehlt ihm, zu diesem Tag seine bevollmächtigte und wohlunterrichtete Botschaft abzuordnen, doch dem Ehz. zuvor die Ansprüche und Forderungen, die er sůnst an diesen zu haben vermeine, schriftlich zu übermitteln, was dieser auch tun solle, damit beide Seiten sich dest stattlicher in die sachen zu schicken und wir enntlich(e)n darinn zu hanndeln wissen. Der K. weist Eberhard darauf hin, daß er im Falle des unvorhergesehenen Scheiterns seiner Bemühungen um eine gütliche Einigung aufgrund seiner am jůngsten an beide Seiten ausgegangen ksl. Ladung im Recht vollfahren werde, versichert ihm, daß der gütliche Termin beiden Parteien völlig unschädlich sein solle, und ermahnt ihn, diesen nicht zu versäumen, weil er ihn auch der Gegenseite verkündet habe.

Originaldatierung:
Am sibenntzehenden tag des monadts january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Tagsatzbrief Wirttemberg (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 4862), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (unter Oblate). Reg.: WR n. 4862. – Die sachlichen und juristischen Auseinandersetzungen um die obere Gft. Hohenberg sind umfassend dokumentiert (und tlw. ediert) in den Protokoll- und Urteilsbüchern 1465-1480 unter der Verfahrensnummer V6193. Lit.: Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 127.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 659.
  2. 2Dies wird hier erstmals genannt, bis dahin war es um Spaichingen bzw. Wehingen gegangen.
  3. 3Gelegentlich fälschlich V616.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 664, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-01-17_1_0_13_23_0_667_664
(Abgerufen am 23.04.2024).