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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. wirft seinem Schwager Gf. Ulrich (V.) von Württemberg aufgrund einer ihm vorgebrachten Beschwerde des erwählten Bf. Otto von Konstanz und des dortigen Domkapitels vor, deren Früchte, Renten und sonstigen Einkünfte in seiner Herrschaft, namentlich in Cannstatt, ungeachtet der vormaligen ksl. Gebote1 immer noch nicht freigegeben zu haben, weshalb er den angedrohten und weiteren Strafen verfallen sei. Weil er ihm aber gnädig geneigt sei und gern hätte, daz du dich dir selbs zu gut anders in die sachen schickest, befiehlt er ihm abermals ernstlich, seine Haltung aufzugeben und die Konstanzer ihre Einkünfte ohne weitere Beeinträchtigung erheben und nutzen zu lassen, andernfalls er nicht umhin komme, on ferrer aufhalt(en) gegen ihn als Ungehorsamen und Verächter des hl. Reichs und der ksl. Gebote vorzugehen und zu prozessieren.

Originaldatierung:
Am letzten tag des monadts decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Dem wolgeborn Vlrichen grafen zu Wirttemberg und zu Můmpppelgart, unserm swager und des reichs lieben getrewen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6332), Pap., rotes S 18 als Verschl. rücks. aufgedrückt (zerstört). Reg.: Württ. Regg. S. 233 n. 6332; REC n. 15022; Kramml, Konstanz S. 451 n. 326.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere an alle Reichsuntertanen gerichtete n. 638; daß auch ein an Gf. Ulrich persönlich adressiertes Mandat ausgefertigt wurde, läßt sich nicht erkennen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 655, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-12-31_1_0_13_23_0_658_655
(Abgerufen am 29.03.2024).