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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt (Titular-) Bf. Kaspar von Beirut (Baruth)1, dem Konstanzer Domherrn Georg Winterstetter, dem Saulgauer Pfarrer Konrad Gäb2, dem Siegler Dietrich Vogt, dem Kaplan des Konstanzer Stifts Ulrich Pistoris sowie Heinrich am Hofe und Georg Bettinger unter Bezugnahme auf seine früheren Briefe3 mit, daß der Papst dem vom K. und dem päpstlichen orator vereinbarten beschluß4 in den Irrungen des Bistums Konstanz wegen anderweitiger Geschäfte nicht fristgerecht nachgevolgen könne und deshalb sollich sachen lenger erstreckt habe, wie sie dem kopial beigefügten5 Schreiben des Papstes an den K. entnehmen könnten. Er befiehlt ihnen deshalb, ihre Ämter entsprechend dem gütlichen Anstand solange weiter auszuüben, bis er (K.F.) dies widerrufe, damit das Stift keinen Schaden nehme.

Originaldatierung:
Am viertzehenden tag des monads octobris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des (öff. Notars) G(eorg) Vaißtli6 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6330), Pap. (15. Jh.). Reg.: Württ. Regg. S. 233 n. 6330; REC n. 14982; Kramml, Konstanz S. 451 n. 324; vgl. Vochezer, Waldburg S. 854. Lit.: Göller, Konstanzer Bistumsstreit (1924).

Kommentar

Am 20. Dezember 1477 forderte Papst Sixtus IV. die in Kürze zu einer Tagsatzung in Zürich zusammentreffenden Eidgenossen als besonders Gehorsame des päpstlichen Stuhls auf mitzuhelfen, den von ihm und den Kardinälen mit der Konstanzer Kirche providierten Ludwig von Freyberg zu installieren, wovon er auf keinen Fall lassen wolle (dt. Übersetzung mit der Adresse unsern geliepten sunen den bundgenossen in obern tuitschen landen im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart, Sign. Best. A 602 Nr. 6331). Dies erfuhren die Gff. Ulrich V. und Eberhard V. von Württemberg durch ein ebd. Nr. 6331a überliefertes Anschreiben (Org., Pap., rotes S d. Ausst. als Verschl. rücks. aufgedr.) des mit ihnen verwandten Kardinals Francesco Gonzaga vom 22. Dezember 1477, welchem eine Kopie des Papstbriefes beigelegt war (nicht dabei, aber die o.a. dt. Übersetzung).

Anmerkungen

  1. 1Kaspar war Weihbf. von Konstanz, s. REC (Register).
  2. 2Lt. REC 14982 war er Offizial zu Konstanz.
  3. 3Siehe oben n. 648. Im vorliegenden Mandat heißt es, der in Anm. 2 belegte gütliche Anstand sehe vor, daß sie die Ämter, die sie ihrem Stand entsprechend derzeit inne hätten, bis auf verrer gescheft verwesen sollten, wie die ksl. Briefe auswiesen, die er früher an sie gerichtet habe.
  4. 4Siehe oben n. 647. Im vorliegenden Mandat führt K.F. aus, der orator Aloisius habe in Kraft einer päpstlichen Instruktion gehandelt, die ihm unter dem auf Latein annulus piscatoris genannten päpstlichen Siegel zugegangen sei.
  5. 5Diese Kop. findet sich nicht dabei.
  6. 6In den REC (Register) begegnet er als Georg Vaistlin (von Feldkirch), Notar d. geistlichen Gerichts zu Konstanz.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 651, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-10-14_1_0_13_23_0_654_651
(Abgerufen am 19.03.2024).