Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Sie sehen den Datensatz 650 von insgesamt 810.

K.F. handelnd durch commissarien2, und der von Papst Sixtus IV. durch eine besiegelte Instruktion3 bevollmächtigte Nuntius Johannes Aluisius de Toscanis vereinbaren in den Irrungen des Bistums Konstanz einen auf ein Jahr befristeten gütlichen Anstand (nachdem.. ain jar lang das naechst durch uns ain gütlich anstand gemacht und gesetz ist4). Unter anderem wird vorgesehen, daß alle Amtsträger die Ämter, die sie ihrem Stand entsprechend derzeit inne haben, bis auf verrer gescheft verwesen sollen, wie das an sie gerichtete ksl. Briefe näher ausweisen.

Überlieferung/Literatur

Org.: und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus den unseren nn. 649 u. 651 zugrunde liegenden Überlieferungen. Reg.: REC 14848.

Kommentar

Eine Kopie dieser Interimsvereinbarung mit dem schon in unserer n. 642 erwähnten päpstlichen Nuntius schickte der Kaiser mit Schreiben vom 4. Oktober 1476, an Rudolf Marschall von Pappenheim mit dem Auftrag, dementsprechend zu handeln, s. REC n. 14851 und Kramml, Konstanz S. 450 n. 318. Infolgedessen ließ auch Gf. Ulrich V. von Württemberg von der Partei Freybergs ab und schloß am 8. März 1477 einen Vergleich mit dem Konstanzer Domkapitel, s. Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 407f. Eine Darstellung der Verhandlungsergebnisse mit dem augenscheinlich nach Ostern 1476 an den ksl. Hof nach Wiener Neustadt gekommenen Aluisius und deren Nichtvollzug durch den Papst enthalten Kaiserschreiben aus dem März/April 1478 an die Eidgenossen und Ehz. Sigmund von Österreich, die Chmel, Mon. Habsb. I, 2 Nrr. XL S. 344-347 bzw. Nr. CXXI S. 475f. druckt. Lit.: Göller, Konstanzer Bistumsstreit (1924).

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung folgt REC 14848.
  2. 2So die in unserer n. 651 angezogene Übersetzung eines Papstschreibens von 1477 Dez. 20 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602 Nr. 6331).
  3. 3In unserer n. 651 führt K.F. aus, der orator Aloisius habe in Kraft einer päpstlichen Instruktion gehandelt, die ihm unter dem auf Latein annulus piscatoris genannten päpstlichen Siegel zugegangen sei.
  4. 4Dieses Zitat ist der Überlieferung zu unserer n. 649 entnommen.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 647, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-09-29_1_0_13_23_0_650_647
(Abgerufen am 19.03.2024).