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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. beantwortet abermals grußlos ein Schreiben seines Schwagers Gf. Ulrich (V.) von Württemberg der Costenntzischen hanndlung halben. Ihn befremde Ulrichs vermeintliche Annahme, diese Angelegenheit würde ihn nicht derart hertzigen, als daß er aus Ungnade und ungeachtet der früheren Dienste Ulrichs dessen Freiheiten und Zölle widerrufen habe1. In seinen zahlreichen ernstlichen Geboten habe er hinlänglich ausgeführt, was ihm und dem Reich sowie gemeiner tewtscher nation daran gelegen sei, denn wenn man dies zulasse, werde dem Reich und tewtschen lannden in Kürze alle oberkeit und fůrsehung der stifft enntzogen und in welsche lannde wachsen. Ulrich und dessen Vorfahren seien ja auch auf ihr eigenes statt des päpstlichen fursehen(s) auf die in ihren Gebieten gelegenen gotsgab bedacht gewesen und hätten ohne Rücksicht auf die Furcht vor dem Bann alle diejenigen schwer bestraft, die sich unterstanden hätten, solche auf bebstlich gratien oder fursehung anzunehmen. Er wundere sich, warum Ulrich, welcher gleich seinen Vorfahren sogar in kleinen henndeln so gehandelt habe, in einer Angelegenheit, die das hl. Reich und die gemeinen deutschen Lande so merklich betreffe und eo ipso gegen die concordata und vertrag zwischen dem stůle zů Rome und tewtschen lannden gemacht2 verstoße, kein Aufsehen auf den Kaiser habe und sich mehr von der Furcht vor geistlichen Strafen als von seinen Pflichten und Gehorsam leiten lasse, mit denen er K. und Reich verbunden sei. Deshalb befiehlt er ihm abermals ernstlich, die ksl. Gebote buchstäblich zu erfüllen und Ludwig von Freyberg weder persönlich noch durch die Seinen heimliche oder offene Hilfe zu gewähren, sondern dem vom Domkapitel zu Konstanz rechtmäßig zum dortigen Bf. gewählten und vom K. mit den Regalien belehnten Gf. Otto von Sonnenberg anzuhängen (adherirest) und diesem bei der Handhabung des Stifts pflichtgemäß zu raten und zu helfen.

Originaldatierung:
An mitwoch nach sand Margarethen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Dem wolgebornen Vlrichen grauen zů Wirtemberg und zů Mumpelgart, unnserm swager und des reichs lieben getruen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org.: im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6328), Pap., rotes S 18 als Verschl. rücks. aufgedrückt (stark beschädigt). Dr.: Walchner, Bischof Otto S. 101-103. Reg.: Württ. Regg. S. 233 n. 6328; REC n. 14764; Lichnowsky, LB 7 n. 1958; Kramml, Konstanz S. 450 n. 312. Lit.: Stälin, Württembergische Geschichte 3 S. 584. Reaktionen Gf. Ulrichs auf die Machenschaften seiner Widersacher am ksl. Hof sowie eine Instruktion für den dort für ihn tätigen ksl. Rat Georg Heßler zitiert Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 405; zum Beruhigungskurs Ulrichs gegenüber dem Kaiser bei fortgesetztem Festhalten an Ludwig von Freyberg im Sommer 1476 s. ebd. S. 407.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 634.
  2. 2Ein ausführliches Reg. des sog. Wiener Konkordats vom 17. Febr. 1448 bieten die Regg.F.III. H. 13 n. 60. Siehe dazu auch s. Helmrath, Basler Konzil S. 314-322.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 646, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-07-17_1_0_13_23_0_649_646
(Abgerufen am 29.03.2024).