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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt allen seinen und des Reiches undertane(n) und getrůwen jedweden Standes1 mit, daß er alle von K. und Reich zu Lehen gehenden Zölle seines Schwagers Gf. Ulrich (V.) von Württemberg und namentlich den Zoll an der (Cannstätter) Mühle2 mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat und aus rechtem Wissen sowie aus ksl. Machtvollkommenheit aufgehoben und mit ksl. Brief3 gesatzt und erclert habe, daß diese Zölle weder länger erhoben werden dürfen noch entrichtet werden müssen, weil Ulrich ungeachtet der schwere Strafen und den Verlust aller seiner Reichslehen, Zölle, Privilegien und Rechte androhenden ksl. Gebote4 sowie seiner dem K. anläßlich seines kürzlichen Aufenthaltes zu Landshut5 gegebenen mündlichen Zusage fortgesetzt6 die unrechtmäßigen Ambititionen Dr. Ludwigs von Freyberg auf das Bistum Konstanz unterstütze. Er verbietet ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 50 Mark Gold, die Zölle weiterhin zu entrichten bzw. durch die Ihren zahlen zu lassen.

Originaldatierung:
Am zwenundzeintzigisten (sic!) tag des monads aprilis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von dem öff. Notar (Johannes) Theoderici7 beglaubigte Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 750), Pap. (15. Jh.). – Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 6321), Pap. (15. Jh.). Reg.: Württ. Regg. n. 750 und n. 6321; REC n. 14662; Kramml, Konstanz S. 449 n. 299. Lit.: Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 404.

Kommentar

Am nämlichen Tag mußte auch die Stadt Lindau die strafweise Aufhebung ihrer Zölle hinnehmen, s. REC n. 14662; Kramml, Konstanz S. 449 n. 300.

Anmerkungen

  1. 1Ausnahmsweise wird hier tatsächlich keine der sonst üblichen Anredeformeln, wie z.B. "Kff., Fürsten etc. und Reichsuntertanen", gebraucht.
  2. 2Siehe oben n. 608.
  3. 3Hiermit dürfte unsere n. 633 gemeint sein.
  4. 4Siehe n. 632.
  5. 5Siehe n. 633.
  6. 6Siehe n. 633.
  7. 7Schuler, Notare Südwestdeutschlands n. 233.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 634, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-04-22_3_0_13_23_0_637_634
(Abgerufen am 19.04.2024).