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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. wirft seinem Schwager Gf. Ulrich (V.) von Württemberg aufgrund warlich bericht vor, die unter Androhung schwerer Strafen und des Verlusts aller seiner Reichslehen, Zölle, Privilegien und Rechte ergangenen ksl. Gebote1 zu mißachten, keinem Hilfsersuchen Dr. Ludwigs von Freyberg stattzugeben, sondern Gf. Otto von Sonnenberg anzuhängen und diesem gegen seine Gegner Rat und Hilfe zu leisten. Stattdessen sei er uber und wider die ksl. Gebote, auch sein zůsagen unns deszhalb(e)n getan, als sie nechstmals zu Landshut persönlich zusammengetroffen seien2, ungehorsam und leiste dem gegen K. Reich und Deutsche Nation gerichteten Vornehmen des Freybergers im Bistum Konstanz mercklich hanthabung und bestreckung3. Deshalb widerruft er als röm. K. mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat und aus rechtem Wissen sowie aus ksl. Machtvollkommenheit alle Zölle, die Gf. Ulrich von K. und Reich hat, insbesondere den ihm vormals aus ksl. Gnade gewährten Zoll zů der mullen (bei Cannstatt)4 und verfügt, daß diese Zölle weder länger erhoben werden dürfen noch entrichtet werden müssen.

Überlieferung/Literatur

Org.: und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der dem folgenden Regest zugrunde liegenden Überlieferung (danach zitiert). Lit.: Stälin, Württembergische Geschichte 3 S. 584.

Anmerkungen

  1. 1Siehe das vorherige Regest.
  2. 2Gemeint ist beider Anwesenheit bei der sog. "Landshuter Fürstenhochzeit", s. oben n. 626 mit Anm. 2.
  3. 3Nach Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 402f. hatte Gf. Ulrich tatsächlich Anfang Dezember 1475 offen Partei für den vom Kaiser abgelehnten Ludwig von Freyberg ergriffen und dies mit der Willfährigkeit gegenüber dem Papst begründet, welche ihm die Mainzer Hoffnungen seines Sohnes Heinrich auferlegten.
  4. 4Siehe oben n. 608.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 633, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-04-22_2_0_13_23_0_636_633
(Abgerufen am 19.04.2024).