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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt seinem Schwager Gf. Ulrich (V.) von Württemberg unter Androhung schwerer Strafen sowie des Verlustes aller Lehen, Zölle, Rechte und Privilegien, die er von Kaiser und Reich hat, dem zum Bischof von Konstanz erwählten Gf. Otto von Sonnenberg anzuhängen und diesen gegen die unrechtmäßigen Absichten auf das Bistum zu unterstützen, welche Dr. Ludwig von Freyberg entgegen dem Konkordat1 uß vermaint fursehung des Heiligen Stuhls zu Rom hegt.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der unserer n. 634 zugrunde liegenden Überlieferung (danach das Zitat).

Kommentar

Seinem ersten Unterstützungsmandat zugunsten Ottos von Sonnenberg von 1475 April 8 (oben n. 616) hatte der K. offenbar auch an Gf. Ulrich zumindest ein weiteres Inhibitionsmandat folgen lassen.

Anmerkungen

  1. 1Ein ausführliches Reg. des sog. Wiener Konkordats vom 17. Febr. 1448 bieten die Regg.F.III. H. 13 n. 60. Siehe dazu auch s. Helmrath, Basler Konzil S. 314-322.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 632, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-04-22_1_0_13_23_0_635_632
(Abgerufen am 18.04.2024).