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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. wirft seinem Schwager Gf. Eberhard (V.) d.Ä. von Württemberg aufgrund derselben1 Klage seines Vetters Hz. Sigmund von Österreich (-Tirol) vor, dessen Begehren, ihn die Burgställe Hohenberg und Wehingen auslösen und diese selbst ungeirrt zu lassen, mehrfach nicht entsprochen zu haben, sondern sich vielmehr zu unterstehen, diese in seine eigene Gewalt zu bringen. Der K. befiehlt ihm deshalb aus ksl. Machtvollkommenheit, Sigmund innerhalb von neun Tagen nach Erhalt dieses Briefes die Auslösung der Burgställe samt deren Zugehörungen gegen Entrichtung der Pfandsumme zu gestatten. Andernfalls lädt er ihn auf den 45. Tag nach Ablauf dieser Frist oder auf den nächsten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder seinen Beauftragten und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am zweiundzweintzigisten tag des monats marcy (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org.: und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem u.a. Notariatsinstrument zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Abschrift mit dem Präsentationsvermerk presentata e(st) ad iudicium camere imperialem 9na mens(is) julii 1476 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 4848), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. A 602, Nr. 4826 n. 50, fol. 8r-9r), Pap. (15. Jh.). – Anfang und Ende dieser Vorladung werden zitiert in dem Notariatsinstrument von sambßtag nach sant Marx tag 1476 (Apr. 27) ebd. (Sign. A 602, Nr. 4851 [A]), Perg., unbesiegelt, mit welchem der öff. Notar und Kler. d. Diöz. Speyer Mathias Horn von Eltingen, derzeitiger Stadtschreiber zu Urach und des bfl. Hofgerichts zu Konstanz in eelich(e)n sach(e)n gemain(er) geschworn(er) com(m)missarius, die am selben Tag zu vesperzÿt in Gf. Eberhards clainern Kanzleistube zu Urach erfolgte Insinuation dieser Ladung durch den ksl. geenden Boten Hans Oberndorfer2 an den gräflichen Landhofmeister Hans von Bubenhofen und den Protest testierte, den dieser sogleich vor den Rittern Georg von Ehingen und Wilhelm von Wernau sowie vor Dr. iur can. Johann Vergenhans, Kirchherrn zu Brackenheim, und Dr. med. Albrecht Münsinger als Zeugen dagegen erhob. Reg.: Württ. Regg. S. 177 n. 4848; Lichnowsky, LB 7 n. 1933. – Die sachlichen und juristischen Auseinandersetzungen sind Lichnowsky, LB umfassend dokumentiert (und tlw. ediert) in den Protokoll- und Urteilsbüchern 1465-1480 unter der Verfahrensnummer V6193.

Kommentar

Mit der Insinuation dieser Vorladung (und der oben regestierten der Erzherzogin Mechthild) reagierte Hz. Sigmund von Österreich (-Tirol) zweifellos unverzüglich auf die ablehnende Antwort, die ihm Gf. Eberhard auf die Zusendung unserer n. 628 soeben übermittelt hatte.

Anmerkungen

  1. 1Siehe das vorige Regest.
  2. 2Auch dieser hielt zufolge LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4851a), Pap. (15. Jh.) die Insinuation eigenhändig fest.
  3. 3Gelegentlich fälschlich V616.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 630, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-03-22_2_0_13_23_0_633_630
(Abgerufen am 28.03.2024).