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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt seinem Schwager Gf. Ulrich (V.) von Württemberg, den vom Konstanzer Domkapitel rechtmäßig zum Bischof von Konstanz gewählten Gf. Otto von Sonnenberg gegen jegliche Anfechtungen zu unterstützen. Im einzelnen führt er aus, daß er nach der Wahl Gf. Ottos, die das dortige Kapitel nach Recht, altem Herkommen und Gewohnheiten des Stifts mit rechter wale vorgenommen habe, mit guter vorbetrachtung sowie mit Rat und Willen der damals und noch jetzt bei ihm weilenden Kff. und Fürsten den Papst (Sixtus IV.), als sich gepurt, schriftlich um Ottos Konformation gebeten habe1. Nun erfahre er, daß der Papst dieses Schreiben veracht und Dr. Ludwig von Freyberg, welcher sich ohne jegliches Recht in das Stift zů flechten unterstehe, ferrer confirmacion und ander babstlich brief gegeben habe, wodurch nicht nur das Wahlrecht des Stifts Konstanz gantz benemmen und dieses selbst ins Verderben geführt, sondern auch seine Obrigkeit als röm. K. sowie oberster Vogt und Schirmer der Kirchen verletzt werde. Weil er als solcher und als Mehrer und Handhaber des hl. Reichs nicht dulden könne, daß derlei vom Stuhl zu Rom möglicherweise auch anderen Bistümern deutscher nacion widerfahre, habe er Propst, Dekan und Kapitel von Konstanz ernstlich befohlen, die Schlösser, Städte und weltlichen Güter und Rechte des Stifts zu seinen und des Reiches sowie des Stifts Händen einzubehalten, und ihnen an seiner Statt Heinrich von Randegg zugegeben2. Ihm, Gf. Ulrich, befiehlt er in der festen Entschlossenheit, den Sonnenberger bei der Wahl zu handhaben, aus ksl. Machtvollkommenheit sowie unter Androhung schwerer Ungnade, des Verlusts aller seiner von K. und Reich oder anderen stammenden Privilegien und Rechte sowie einer der ksl. Kammer verfallenden Pön von vierzig Mk. nicht zu gestatten, daß Ludwig von Freyberg oder jemand an dessen Statt etwas gegen den Erwählten vornehme, sondern diesem nach ganzem Vermögen Hilfe und Beistand zu leisten und zu beschützen.

Originaldatierung:
Am sambstag vor dem sonntag Misericordia domini.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Wirtemberg (Adresse, Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6313), Pap., rotes S 18 unter Oblate rücks. aufgedrückt (zerstört). Dr.: Sattler, Graven 3 Beilage S. 103f. n. 66; Walchner, Bischof Otto S. 95-98. Reg.: Württ. Regg. S. 233 n. 6313; Lichnowsky, LB 7 n. 1848; REC n. 14324; Kopp, Bischofsstreit n. 5; Chmel, Mon. Habsb. I/1 S. 341 (nach HHStA Wien, Frid. 3, fol. 47f.); Kramml, Konstanz S. 444 n. 252. Lit.: Stälin, Württembergische Geschichte 3 S. 583; Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 396f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe das vorvorige Regest.
  2. 2Siehe das vorige Regest.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 616, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-04-08_2_0_13_23_0_619_616
(Abgerufen am 19.04.2024).