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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt Papst Sixtus IV. mit guter vorbetrachtung sowie mit Rat und Willen der bei ihm weilenden Kff. und Fürsten mit, daß das Domkapitel zu Konstanz nach Recht, altem Herkommen und Gewohnheiten des Stifts mit rechter wale den Gf. Otto von Sonnenberg zum Bf. von Konstanz gewählt habe, und bittet um dessen Konformation.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der unserer n. 616 zugrunde liegenden Überlieferung (danach die Zitate). Möglicherweise wird der Terminus ante quem durch die päpstliche Kassation der Wahl am 27. Februar 1475 bestimmt (Kop., pap. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart, Sign. A 602, Nr. 6312). Allerdings erwähnt Stälin, Württembergische Geschichte 3 S. 583 ein entspr. abschlägiges Schreiben des Papstes an den K. und verschiedene andere Empfänger vom 16. März 1475. Lit.: Göller, Konstanzer Bistumsstreit (1924).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 614, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-08_1_0_13_23_0_617_614
(Abgerufen am 19.03.2024).