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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. erklärt, daß die Huldigung, welche die Herrschaft Hohenberg dem Herzog Sigmund von Österreich (-Tirol) zu leisten habe, der Erzherzogin Mechthild von Österreich, (geborener) Pfalzgräfin bei Rhein, an Wittum, Morgengabe und Pfandschaft unschädlich sein soll. Deren verstorbener Gemahl, der Kaiserbruder Ehz. Albrecht (VI.) von Österreich1, habe ihr unser Herrschaften Hohenberg und Rottenburg samt Zugehörungen mit widembrief als lebenslängliche Morgengabe und widerlegung verschrieben, und er selbst (K.F.) habe dieser Verschreibung als furst von Osterreich und ungetailter miterb seine Zustimmung erteilt2. Weil diese Herrschaften nach Albrechts Tod erblich an ihn (K.F.) selbst gelangt seien und er sie seinem Vetter Hz. Sigmund von Österreich (-Tirol) übergeben habe, werde es notwendig, diesem in der Herrschaft Erbhuldigung zu leisten. Einer diesbezüglichen Einigung Mechthilds und Sigmunds zufolge sollen die dortigen Untertanen schwören, zu Mechthilds Lebzeiten allein dieser, nach deren Tod aber ausschließlich Hz. Sigmund und dessen Erben, das sun seien, sowie dem Haus Österreich als ihren natürlichen Erbherren und Landesfürsten gehorsam und gewerttig zu sein. Der K. verfügt, daß alles, was zu Mechthilds Morgengabe oder phanndtung laut Pfandbrief gehöre, von dieser Erbhuldigung ausgenommen bleiben und solh newerung der aid und erbhuldigung den Verschreibungen der Erzherzogin völlig unschädlich sein solle. Er wolle Mechthilds Rechte ganz so wahren, als ob es gar keine Neuerung gegeben habe, und kündigt an, Mechthild schützen und bewahren zu wollen.

Originaldatierung:
An phintztag vor sand Mertten tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVv: –; Verwilligung des keysers miner frowen wydems und morgengaub (gleichzeitiger Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 145), Perg., rotes S 21 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. – Kop.: Vidimus von Bürgermeistern und Rat der Stadt Reutlingen von dornstag vor dem sonntag Judica in der vasten 1478 (März 5) ebd. (Sign. Best. A 602, Nr. 145a), Perg., wachsfarbenes S der Stadt Reutlingen an Ps. – Abschrift ebd. (Sign. Best. A 602, Nr. 4826 n. 47 [fol. 1r-v]), Pap. (15. Jh.). Abb.: Digitale Faksimiles von A 602, Nr. 145-145a auf URL. Reg.: WR n. 145. – Die sachlichen und juristischen Auseinandersetzungen sind umfassend dokumentiert (und tlw. ediert) in den Protokoll- und Urteilsbüchern 1465-1480 unter der Verfahrensnummer V6193. Lit.: Schön, Erzherzogin Mechthild; Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 121 mit Hinweis auf Martin, Erzherzogin Mechthild S. 214-216; Maurer, Eberhard und Mechthild.

Kommentar

Hz. Sigmund verpflichtete sich zur Einhaltung dieser Vereinbarungen mit Urk. von sand Thomas tag 1471 (Dez. 21), die überliefert ist ebd. (Sign. Best. A 602, Nr. 146), Perg., rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel (weitgehend zerstört). Er hatte, nachdem die Spannungen zwischen ihm und den Gff. von Württemberg während und in der Nachfolge des "Waldshuter Krieges" angewachsen und sogar zu einer württ. Einung mit den Eidgenossen geführt hatten, seinen ksl. Vetter auf das ungelöste Problem der Herrschaft Hohenberg hingewiesen. Seine Ambitionen beleuchtet eine geheimzuhaltende Denkschrift de anno 1472, wie er die Herrschaft Hohenberg in seine Gewalt bringen könne, welche Chmel, Mon. Habsb. I, 2 Nr. XXIV S. 136f. abdruckt. Nachdem K.F. durch Gf. Jos-Niklas von Zollern Erkundigungen über die Herrschaft hatte einholen lassen (Org., pap. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart, Sign. B. 19, Büschel 4), hatte er am 1. August 1470 von Villach aus ein Mandat ergehen lassen, Hz. Sigmund vorbehaltlich der Rechte Mechthilds zu huldigen, s. Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 121. Dieses Mandat hatte er auf dem Regensburger Reichstag wiederholt, vgl. oben n. 603. Mit dem Beginn des Abschlusses von Austragseinungen zwischen Württemberg und Tirol und der Funktionalisierung Bf. Johanns von Augsburg als Schiedsrichter nahmen die Spannungen dann zunächst ab und wurden, nachdem K.F. am 26. Nov. 1472 durch Trudpert von Staufen noch einmal Erkundigungen über die Herrschaft Hohenberg hatte einholen lassen (Org., pap. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart, Sign. B. 19, Büschel 4), bis Ende 1476 vertagt, s. Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 122.

Anmerkungen

  1. 1Ehz. Albrecht von Österreich war am 2. Dezember 1463 verstorben.
  2. 2Siehe oben n. 98.
  3. 3Gelegentlich fälschlich V616.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 605, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-11-07_1_0_13_23_0_608_605
(Abgerufen am 29.03.2024).