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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. fordert von Gf. Ulrich (V.) von Württemberg die Gestellung des auf ihn entfallenden Anteils an den Türkenanschlägen des Regensburger Tages.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Bittschreiben Gf. Ulrichs vom dornstag nach dem heilig(en) jars tag 1472 (Jan. 2, Stuttgart) an den K., ihn hinsichtlich der Erfüllung des Anschlags gnediglich zu bedencken und fur ander antzusehen, welches als pap. Konzept überliefert ist im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 4645).

Kommentar

In dem angezogenen Konzept seines Bittschreibens, dessen Schriftzüge stark denjenigen des ksl. Protonotars Johann Waldner ähneln, knüpft Ulrich daran an, daß er und sein Vetter Gf. Eberhard V. des Anschlags wegen eine Botschaft beim K. gehabt hätten. Indem er versichert, stets ein gehorsamer Gf. von K. und Reich gewesen zu sein und hinfort sein zu wollen, verweist er zugleich auf das altgesprochen wort, das man die willige(n) rosse nit ubertriben sol. Er beendet sein Schreiben mit Neujahrswünschen für den K.: ... das weis der eingeborn son der jungkfrow Marie, der uwer k(aiserlichen) m(aiestat) wöll verlihen ein nuw selig jar mit menigfeltig(er) glucksamkeit. Die beiden regierenden Gff. von Württ. waren in dem Anschlag des gemeinen Zugs wider die Türken, von dem eine undat. pap. Kop. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 46442) überliefert und in den RTA 22,2 Nr. 121 verzeichnet ist, auf jeweils 15 Mann zu Pferd und 30 Mann zu Fuß veranschlagt worden. Zu den Abweichungen in den anschließenden ksl. Mandaten s. die nicht ganz schlüssigen Vorbemerkungen zu den Akten zur Türkensache in den RTA 22,2 S. 770-776 sowie die zahlreichen Belege in der von den Regg.F.III. gebotenen Empfängerüberlieferung. In seinem Mahnschreiben vom 10. Januar 1472, welches z.B. in den Regg.F.III. H. 4 n. 557 regestiert ist, spricht der K. ausdrücklich nicht nur von einem in Regensburg beschlossenen Anschlag zu einem gemeinen zug, sondern auch von einem cleinen anslag, den er von stund an nach dem Beschluß mitgeteilt habe.

Anmerkungen

  1. 1An diesem Tag mahnte K.F. zahlreiche Reichsstände, s. RTA 22,2 Nr. 122a. In Frage käme aber auch ein weiteres Mahnschreiben vom 30. Okt. 1471 aus Wien (z.B. Regg.F.III. H. 9 n. 226, H. 10 n. 335f. und H.11 n. 424), sowie ein Zusammenhang mit den Verhandlungen, die der Bf. von Chur und Gf. Haug von Montfort vor Ort führten, s. unten n. 604. Am 10. Januar 1472 mahnte K.F. die Hilfe erneut an, s. Regg.F.III. H. 4 n. 557.
  2. 2Dabei auch weitere Verhandlungstexte des Regensburger Tages, s. RTA 22, 2 Nr. 123.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 601, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-08-09_1_0_13_23_0_604_601
(Abgerufen am 16.04.2024).