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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. hebt in einem Schreiben an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm den auf die dortige gewöhnliche Jahressteuer gelegten Arrest1 auf. Er entspricht damit sowohl dem Vorbringen von Bürgermeistern und Rat der Städte Augsburg und Konstanz sowie derjenigen von Ulm selbst für sich und andere Städte ihrer mitparthey, ihnen sei die Steuer von seinen kgl. Vorgängern mit Zustimmung aller Kff. verpfändet worden, als auch einer entsprechenden Unterrichtung durch seinen in dieser Sache als Kommissar tätigen Rat Bf. Johann von Augsburg2. Er befiehlt ihnen, die vergangenen und die künftigen Zahlungen ihrer und der anderen Städte wieder an die Bürgermeister und Räte der Städte Augsburg und Konstanz gegen deren Quittung zu entrichten.

Originaldatierung:
Am erichtag vor sannd Jacobs tag im snit.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Vlm (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 5757), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (beschädigt). – Kop.: Auf Erfordern Konrad Vergs von Konstanz zu Villach zusammen mit dem Mandat an Schwäbisch-Hall (unten n. 596) offensichtlich von der ksl. röm. Kanzlei aufgesetztes Vidimus Gf. Haugs von Werdenberg vom erichtag vor sannt Jacobs tag des heiligen zwelfbotten im snit 1470 (Juli 24) ebd. (Sign. A 602, Nr. 5757a), Perg., secret innsigel d. Ausst. in Holzkapsel an Ps. – Auf Ersuchen des als Anwalt von Bürgermeistern und Rat der Stadt Konstanz bezeichneten Konrad Verg zusammen mit unserer n. 596 als Gerichtsurteil ausgefertigtes Vidimus des bfl.-Konstanzer Stadtammanns Hans Buch, als dieser am mentag vor sannt Michels tag 1470 (Sept. 24) an rechter Dingstätte zu Konstanz zu Gericht saß, ebd. (Sign. A 602, Nr. 5757b), Perg., gerichts insigel d. Ausst. in Holzkapsel an Ps. Druck: Wegelin, Bericht S. 83f. n. 85 Lit.: Kramml, Konstanz S. 67f. (mit weiteren Nachweisen).

Kommentar

Nach zahlreichen vergeblichen Bemühungen war diese Aufhebung der Kramml, Konstanz S. 67 zufolge bereits "vor Martini 1453" verfügten Arretierung der Steuern von Ulm und Schwäbisch-Hall ein Erfolg des Konstanzer Bürgers und Diplomaten Konrad Verg, welcher damals als Diener des römischen Kanzlers am ksl. Hof lebte (s. zu ihm Kramml, Konstanz S. 348-351). Daß der Kaiser in die nachfolgenden zwischenstädtischen Auseinandersetzungen eingebunden blieb, zeigt unsere n. 599. Deren Ende mit der Zusammenkunft der Städtevertreter des ehemaligen Weinsberger Bundes im Sommer 1471 in Ulm belegen im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 5761-5763) drei Orgg., perg.: Am 13. August 1471 quittierten die Ratsfreunde der Städte Augsburg, Konstanz und Esslingen für sich und die anderen Städte der Stadt Ulm die Zahlung von 13500 Pf.Hl. rückständiger Steuern. Nachdem diese und zusätzlich Ulm mittlerweile auch über die Steuer von Schwäbisch-Hall quittiert hatten, war zugleich ein Verteilerschlüssel erarbeitet worden, so daß die zu Ulm versammelten Ratsfreunde am 19. August 1471 die Quittungs-Signatare entlasten und den Empfang ihrer Anteile testieren konnten. An demselben Tag stellte Konrad Verg den Städten eine Quittung aus über zweieinhalb Jahressteuern von Ulm und Hall sowie über eine persönliche "Verehrung", die sie ihm für seine erfolgreiche Intervention beim Kaiser gegeben hatten.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 592.
  2. 2Siehe das vorige Regest.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 595, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-07-24_4_0_13_23_0_598_595
(Abgerufen am 19.03.2024).