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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt seinem Schwager Mgf. Karl (I.) von Baden mit, daß er den Streit zwischen Erzherzogin Mechthild von Österreich sowie deren gen. Leuten zu Dagersheim1 und Andreas Stück (Stick) von Dagersheim, welchen zu rechtfertigen aufgrund von anläß an den Mgf. gekommen sein solle, aus merklichen redlichen Ursachen und aus ksl. Machtvollkommenheit zu rechtlichem Austrag an sich gezogen habe. Er verbietet ihm deshalb jegliches weitere Prozessieren in dieser Sache und erklärt alles für ungültig, was der Mgf. aufgrund der anläss getan habe oder noch tun werde.

Originaldatierung:
Am nunden tag des monatz novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in einem Vidimus des Hofrichters Gf. Johann von Sulz vom 7. Februar 1469 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 7294), Org., perg. mit wachsfarbenem Hofgerichtssiegel an Ps, mit der gleichwohl eigenständigen Sign. A 602 Nr. 7291.

Kommentar

Siehe zu den Einzelheiten der Zustellung dieses Mandats durch den geschworenen Boten des Hofgerichts Rottweil unten n. 580.

Anmerkungen

  1. 1Die Namen wie in den vorhergehenden Regesten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 579, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-11-09_5_0_13_23_0_582_579
(Abgerufen am 19.04.2024).