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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. setzt seinen Schwager Gf. Ulrich (V.) von Württemberg mittels einer beigefügten Abschrift von seinem monitorium1 in Kenntnis, mit welchem er gegen die gemeinen Eidgenossen einschreite, welche dem ksl. Vetter Hz. Sigmund von Österreich, dessen Untertanen und Mitgewandten durch ihre mutwillige Fehde schwere Schäden zugefügt haben. Weil in den besorglichen lewffen, in denen unserm heiligen gelauben der wirdigen dewtschen nacion von den Ungläubigen und allenthalben so stark und listig zugesetzt werde, niemand einen derartigen aufrur dulden dürfe, sondern dem widerstehen müsse, befiehlt er Ulrich aus ksl. Machtvollkommenheit bei den Pflichten, mit denen dieser K. und Reich verbunden sei, Hz. Sigmund auf dessen Ersuchen unverzüglich nach bestem Vermögen beizustehen, sofern dieser von den Eidgenossen dessenungeachtet weiter bekriegt werden. Dadurch verhindere man, daß sich solh mutwillig aufrur im reiche also weiter meren und erpraiten, und setze K. und Reich in Stand, sich der Ungläubigen besser zu erwehren.

Originaldatierung:
Am montag vor Marie Magdalene (sic!).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Joh(ann)es elect(us) et (con)fir(ma)t(us) Laventi(nensis). – KVv: Dem wolgeborn Vlrichen grafen zu Wirttemberg, unserm swager und des reichs lieben getrewen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. (mit leichter Korrektur) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 14915 [A]), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedr. (zerstört). Reg.: Württ. Regg. S. 602 n. 14915. Lit.: Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 356.

Kommentar

Unter Berufung auf dieses ksl. Mandat, welches entspr. dem folgenden Regest auch an Gf. Eberhard V. ging, bat Hz. Sigmund die beiden Gff. von Württemberg am 5. August 1468 von Engen aus, ihm wider die Eidgenossen zu helfen (Org., pap. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart, Sign. A 602, Nr. 14922). Mit Gf. Ulrich V. ist er damals oder wenig später persönlich zusammengetroffen. Dies erwähnt Ulrich in dem Konzept seiner Antwort an den K. vom 16. August 1468 (ebd. Nr. 14924), in welchem er bedauert, wegen der zahlreichen Schäden, die er früher in ksl. und österreichischen Diensten gegen die Eidgenossen und als Reichshauptmann erlitten habe, außerhalb des Kreises anderer Fürsten keine Hilfe leisten zu können, s. Baum, Friedrich III. und Württemberg S. 117f. Diese Haltung resultierte freilich auch aus seiner eigenen Verstrickung in den hier thematisierten "Waldshuter Krieg", wie sie sich in mehreren Archivalien im Umfeld von LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart, Sign. A 602, Nr. 14915 spiegelt. Baum, Speyrer Fürstentag S. 176 und Ders., Friedrich III. und Württemberg S. 119 betont die württ. Divergenzen zum K. und dem Tiroler Hz. wegen des Esslinger Zolls und Hohenbergs sowie eine Annäherung an die Eidgenossen. Zunächst gab Gf. Ulrich dem Ersuchen Hz. Sigmunds vom 11. Okt. 1468 (ebd. Nr. 14933) statt, in der soeben zur Waldshuter Richtung gediehenen Schweizersache entspr. den beigefügten Entwürfen zu dessen Gunsten bei Papst und K. zu intervenieren. Sein Schreiben an den Papst erwähnt Bachmann, Reichsgeschichte II S. 258. Die Instruktion Ulrichs und seines Neffen Eberhard für ihre Gesandten, welche am 16. Nov. in Urach zusammenkamen, um sich für einen auf den 21. Nov. nach München angesetzten und am 26. Nov. in Landshut stattfindenden Fürstentag abzustimmen, von dem aus sie – wegen des Esslinger Zolls – an den ksl. Hof weiterreisen sollten, sind als Kop. pap. der Kanzlei Gf. Ulrichs überliefert im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 14935). Ebd. (Sign. A 602, Nr. 14937) auch die Relation der württ. Gesandten über den Landshuter Fürstentag vom 26. Nov. mit einem Bericht über die Voten der Fürsten bzgl. des Speyerer Anschlags zur Hilfe gegen die Eidgenossen und über die Erklärung, die Hz. Ludwig von Bayern (-Landshut) hinsichtlich der Beilegung des Streits über den Zoll zu Esslingen abgegeben hatte, von dem zu je einem Drittel der Kaiser, der Mgf. von Baden und die Stadt Esslingen profitierten. Ein knappes Jahr später begaben sich beide Württemberger mit den Eidgenossen in eine Einung, s. Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 359 und Bachmann, Reichsgeschichte II S. 258 mit Anm. 10.

Anmerkungen

  1. 1Siehe das vorige Regest.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 573, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-07-18_2_0_13_23_0_576_573
(Abgerufen am 28.03.2024).