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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. weist Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg ob der Tauber an, die am kommenden sannt Martins tag (Nov. 11) fällige gewöhnliche Stadtsteuer gegen Aushändigung der ksl. Quittung an die Statthalter seines Schwagers Gf. Ulrich (V.) von Württemberg oder deren Botschaft zu zahlen, und versichert ihnen, daß dies hinfort ihren Freiheiten und ihrem Herkommen unschädlich sein soll.

Originaldatierung:
Am mittich nach sannt Franciscen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Unnsern und des reichs lieben getrewen burgermaister und rate der statt zu Rotemburg auff der Tawber (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 6260), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört; Spuren eines roten württ. Sekretsiegels). Druck: Sattler, Graven 4, Beilagen S. 3f. n. 2. Reg.: Chmel n. 3947.

Kommentar

Diese finanzielle Zuwendung an die Württemberger, von der auch eine Reihe anderer (Reichs-) Städte betroffen war (s. z.B. unsere nn. 514, 534f.), sollte die Bemühungen um eine Freilassung Gf. Ulrichs V. aus pfälzischer Haft unterstützen. Bzgl. der Zahlungsbereitschaft der Rothenburger s. die obige Bemerkung zum gleichartigen Mandat an die Stadt Mainz.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 536, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-10-06_3_0_13_23_0_539_536
(Abgerufen am 29.03.2024).