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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Mainz eindringlich, 500 fl.rh. von seinem und des Reiches dortigen (Rhein-) Zoll gegen Aushändigung der ksl. Quittung an die Statthalter seines Schwagers Gf. Ulrich (V.) von Württemberg oder deren Botschaft zu zahlen.

Originaldatierung:
Am mittich nach sant Francissen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und ratte der statt zu Mentz (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 6259), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört). Reg.: WR n. 6259.

Kommentar

Diese finanzielle Zuwendung an die Württemberger, von der auch eine Reihe anderer (Reichs-) Städte betroffen war (s. z.B. unsere nn. 514, 536f.), sollte die Bemühungen um eine Freilassung Gf. Ulrichs V. aus pfälzischer Haft unterstützen. Daß die Mainzer dem Befehl gehorchten, ist eher zu bezweifeln, möglicherweise wurde ihnen das Mandat von den Begünstigten auch gar nicht präsentiert. Jedenfalls wird die vorliegende Ausfertigung bis heute im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart verwahrt, und aus den dortigen Beständen dürfte Sattler, Graven 4, Beilagen S. 3f. n. 3 auch die hier ausdrücklich erwähnte und nachfolgend regestierte ksl. Zahlungsquittung (unser folgendes Regest) gedruckt haben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 534, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-10-06_1_0_13_23_0_537_534
(Abgerufen am 28.03.2024).