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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. fordert Bürgermeister, Landammänner und Räte der Städte und Länder der gemeinen Eidgenossen auf, seinen Hilfsersuchen gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) und andere Feinde von K. und Reich, die ihnen von seinen Hauptleuten übermittelt werden, sowie deren eigenen Anweisungen zu gehorchen, und verspricht ihnen, dies durch besondere Gnade zu vergelten.

Originaldatierung:
Am eritag vor sant Johanns tag zu sonnwenden.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Unsern und des reichs lieben getrewen burgermeistern, lanntaman und reten gemeiner eydgenossen stetten und lenndern (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4484), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (unter Oblate). Reg.: WR n. 4484 (mit der irrtümlichen, aber im Archiv korrigierten Datumsangabe 1461 Juni 23). Lit.: Baum, Die Habsburger in den Vorlanden S. 462.

Kommentar

Obwohl in dem unter unseren nn. 510 und 515 kolportierten Schreiben Propst Swickers von Göppingen, Gf. Ulrichs V. von Württemberg Gesandtem am ksl. Hof in Graz, vom fritag nach sant Johans tag bapptiste 1462 (Juni 25) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 4481 Bü. 9 n. 496), Org., Pap., grünes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedr., nicht ausdrücklich erwähnt, dürfte dieses Diplom zu denjenigen Briefen gehören, deretwegen der K. den Gesandten "in die Kanzlei gefertigt" und diese ihm eine Ausfertigungszusage gegeben hatte. Vgl. auch die Swickers Auftraggeber gewährten ksl. Geldanweisungen zur Bezahlung eidgenössischer Söldner, z.B. unsere n. 514.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 518, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-06-22_4_0_13_23_0_521_518
(Abgerufen am 28.03.2024).