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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. gebietet den Brüdern Haug und Ulrich, Gff. von Montfort (-Tettnang), den ksl. Hauptleuten Mgf. Albrecht von Brandenburg und Mgf. Karl (I.) von Baden sowie Gf. Ulrich (V.) von Württemberg zu gehorchen und Hilfe zu leisten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einer am dinstag in der heiligen Pfingstwochen 1462 (Juni 6) in Stuttgart ausgefertigten Urkunde, mittels welcher Mgf. Karl von Baden und Gf. Ulrich von Württemberg zugleich für Mgf. Albrecht von Brandenburg die Montforter der Hilfsforderung entledigten1, s. die Ausfertigung im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 9 ad n. 471), Pap., links oben und unten Reste eines offenbar als Verschluß gebrauchten und zugleich die Überlieferung unseres nächsten Regests mitverklebenden roten Sekretsiegels.

Anmerkungen

  1. 1In dieser leicht korrigierten "Quittung" heißt es, Mgf. Albrecht habe die Montforter durch die Übersendung des ksl. Gebotsbriefs zur Hilfeleistung aufgefordert. Anschließend habe Mgf. Karl von Baden die Grafenbrüder zu uns gefordert und genomen, uns zu tund hilff und bystandt und (umb?) die vorgemelten keyserlichen gebotsbrief, weshalb er ihnen nun zusammen mit seinem württembergischen Mithauptmann und zugleich namens des K. und Mgf. Albrechts bescheinige, daß sie der Mahnung und Hilfe vertragen und darumb furbasser nit angelanget ... sin sollen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 505, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-06-06_1_0_13_23_0_508_505
(Abgerufen am 28.03.2024).