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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. setzt die Mgff. Albrecht von Brandenburg und Karl (I.) von Baden sowie Gf. Ulrich (V.) von Württemberg, seine Schwäger und Hauptleute, gemeinschaftlich und einzeln von den Bemühungen über eine gütliche Beilegung des Krieges mit Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) in Kenntnis, die ihm Hans Fraunberger von Prunn zu yetzvergangen tagen namens des Kardinals (Bf. Peter) von Augsburg sowie der Herzogsbrüder Johann und Sigmund von Bayern (- München) vorgetragen und dabei zu erkennen gegeben habe1, daß sie (die Hauptleute) die Abhaltung solcher Tage nicht abgeschlagen hätten und Hz. Ludwig seine Entscheidung von der Konsultation seiner Bundesgenossen abhängig gemacht habe. Wenn er (K.F.) daraufhin hiemit dem Kardinal und den beiden bayerischen Herzogsbrüdern gemäß der beigeschlossenen Abschrift2 schreibe, fordert er seine Hauptleute für den Fall, daß solche Tage mit der Einwilligung Hz. Ludwigs und seiner Partei zustandekommen sollten, auf, diesen umb des pessern willen ihrerseits zuzustimmen und dort persönlich zu erscheinen oder Bevollmächtigte abzuordnen. Er selbst sei bereit, dorthin seine bevollmächtigte treffenlich botschafft abzufertigen und alle Mühe darauf zu verwenden, daß die ihn selbst, sie und alle ihre Verbündeten betreffenden Divergenzen ganz so in erber bericht und stennd gebracht würden, wie dies den Hauptleuten geraten und gut zu sein erscheine.

Originaldatierung:
An freytag nach dem heyligen Auffarttag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.). – KVv: Den hochgebornen Albrecht(e)n zu Branndt[en]urg (sic!) und burgg(ra)ven zu Nurmb(er)g, Kareln zu Baden, margg(ra)ven, und dem wolgeborn Vlrichn graven zu Wirtemberg, unns(er)n lieben swegern, furst(e)n und hawbtlewt(e)n, und ir yedem in sund(er)heyt (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4580 [v] bzw. 4581), Pap. (15. Jh.). Reg.: WR n. 4581.

Kommentar

Hierzu könnte ein Vermerk der ksl. österreichischen Kanzlei mit der Überschrift Item ain brieff und abgeschrifft darby vom kunig von Beheim gehören, welcher sich in einer im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 3), Pap. (15. Jh.) überlieferten Aufstellung von Briefen findet, die ein Bote Heinrichs Marschall von Pappenheim quinta ante Palmarum 1462 (April 8) ausgetragen hat. Als Ergänzung der kargen Angaben von Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 277f. dokumentieren etliche Notizen und Abschriften von Dokumenten aus der Kanzlei Mgf. Albrechts von Brandenburg im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4581), Pap. (15. Jh.) den sachlichen und organisatorischen Fortgang der Bemühungen um eine gütliche Beilegung des Konflikts mit Hz. Ludwig. Diesen zufolge leitete Mgf. Albrecht kurz nach dem sontag Trinitatis (1462 Juni 13) dem Gf. Ulrich V. von Württemberg den Text des an diesem Tag beurkundeten abschids- Zettels seiner Verhandlungen mit Gf. Johann von Werdenberg, dem Vertreter Bf. Peters von Augsburg, sowie mit Erasmus Torer und dem Kanzler Hans Rößler als Räten der oberbayerischen Herzogsbrüder zu. Damit wurde ein gütlicher Tag zwischen den ksl. Hauptleuten und Helfern sowie Hz. Ludwig und dessen Helfern und Bundesgenossen vereinbart, der am kommenden sontag nach sand Kilians tag (1462 Juli 11) stattfinden sollte. Drei Schauplätze bzw. Ortskombinationen wurden ins Auge gefaßt: Nürnberg (dort sollten die keiserischen und Hz. Ludwig persönlich erscheinen), Augsburg (dort sollten die keiserischen lagern) und Friedberg (dort sollte Hz. Ludwig sein) oder Donauwörth (Werde, für die keiserischen) und Rain (für Hz. Ludwig). Seinem württembergischen Mithauptmann versicherte Mgf. Albrecht, er selbst habe dem Tag nur vorbehaltlich zugestimmt, obwohl K.F. Tagsatzungen zu gütlicher Beilegung bewilligt habe, hingegen habe Hz. Ludwig für sich und seine Partei zugesagt3, über die Kriegsläufe am Rhein und hieoben zu verhandeln. Gegen den von Hz. Ludwig favorisierten Verhandlungsort Regensburg habe er (Albrecht) gegenüber den Mittelsmännern Einwände erhoben, weil die ksl. Hauptleute nicht sicher dorthin gelangen könnten. Darauf hätten die Unterteidinger gemeint, einen der drei vorgeschlagenen Orte werde Hz. Ludwig schon akzeptieren. Alles dies sollte Gf. Ulrich von Württemberg mittels Abschriften der entsprechenden Schriftstücke den folgenden Herrschaftsträgern zur Kenntnis bringen und sie bitten, ihre in Sachen des K. sowie der Mentzischen sach bevollmächtigten Räte uff sand Kilians abend (Juli 7) in Stuttgart zu haben zur Weiterreise an den Tagungsort: den Ebb. (Adolf) von Mainz und (Johann) von Trier, den Bff. (Georg) von Metz und (Johann) von Speyer, auch (Pfgf. Ludwig von Zweibrücken-) Veldenz, (Mgf. Markus? von) Baden, beiden Gff. von Nassau, "dem Jungen" von Württemberg und den Äbten und Prälaten, die in der hilff v(er)wannt seien. Außerdem sollte er den (Eb. Dietrich) von Köln anschreiben, dem K. zu Diensten seine Räte zu solchem Tag zu leihen. Darüber hinaus sollte Gf. Ulrich von Württemberg solches allen denjenigen Reichsstädten verkünden, die itzund zu Schwäbisch-Gmünd denen von Ulm zugetailt seien. Mgf. Albrecht hinwiederum wollte die Augsburg attachierten Städte informieren und überdies sofort Bescheid geben, sobald er den definitiven Tagungsort erfahren habe. Schließlich listete die Kanzlei Mgf. Albrechts diejenigen Herrschafsträger auf, denen sie den Tag ebenfalls verkünden wollte: dem Kg. (Christian) von Dänemark, den Hzz. Friedrich und Wilhelm von Sachsen, den Mgff. Friedrich d.Ä. und d.J. von Brandenburg, den Ldgff. Ludwig und Heinrich von Hessen, dem Bf. (sic!) (Friedrich) von Magdeburg, den Hzz. Heinrich und Friedrich von Braunschweig, den Hzz. Heinrich, Magnus, Albrecht und Johann von Mecklenburg, Hz. Otto von (Pommern-) Stettin, Eb. Gerhard von Bremen, Bf. Ernst von Hildesheim, Gf. Ulrich von Oettingen, Herrn Heinrich Marschall (von Pappenheim). Der Kop. zufolge "instruierte" Mgf. Albrecht den Württemberger abschließend (auf einem Zettel) noch für den Fall, daß Mainz, Trier und Baden oder andere Mitgewandte ihre eigenen Sachen nicht dem gütlichen Tag unterwerfen wollten, diese dringlichst zu ersuchen, ihre Räte dennoch als Helfer der ksl. Sache abzuordnen.

Anmerkungen

  1. 1Bis hierhin entspricht die Narratio inhaltlich dem Schreiben an Bf. Peter von Augsburg vom selben Tag.
  2. 2Siehe oben n. 434.
  3. 3Lt. Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 278 am 17. Juni in Rain.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 436, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-05-28_3_0_13_23_0_439_436
(Abgerufen am 19.03.2024).