[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23
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K.F. gebietet (Bürgermeistern und Rat) der Stadt Eger als des reichs stat, sich nicht gegen ihn, die ksl. Hauptleute und ihre zugewanten zu stellen und ihren Feinden keinerlei schube zu leisten, sondern sich an ihn zu halten sowie ihm und seinen Hauptleuten treuen Beistand zu leisten, wie sie des uns dem heiligen reich (sic!) schuldig seien.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Schreiben von 1462 Mai 26 (unsere n. 362), mit welchem K.F. dieses Mandat seinen Hauptleuten zur Expedition übersandte, danach die Zitate.
Registereinträge
- Eger (Cheb, Tschechische Republik), Stadt (des Reichs stat)
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Reich, Hl. (römisches) Reich
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 23 n. 423, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-05-26_71_0_13_23_0_426_423
(Abgerufen am 19.04.2024).