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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. antwortet ausführlich auf eine Zuschrift seiner Hauptleute1, indem er deren Einschätzung des weiteren Vorgehens gegen die Feinde von Kaiser und Reich kommentiert und zahlreiche Mandate überschickt, die diese erbeten hatten. [1]2 Er dankt zunächst Mgf. Albrecht von Brandenburg für dessen Mitteilungen über die (Heeres-) Macht der Kaiserlichen und der Feinde sowie über die Vorschläge, wie feindlicher Zuzug verhindert werden könne, und verleiht seiner Freude Ausdruck über die Zahl von Kämpfern zu Roß und zu Fuß, die die Hauptleute binnen acht bis vierzehn Tagen aufbieten zu können erwarten. [2] Bezüglich des von Albrecht bezeichneten mans3, den man nicht zum Gegner haben sollte, versichert er ihnen, den erbetenen Fleiß tatsächlich unablässig und allenthalben, namentlich bei dem Papst (Pius II.), aufzuwenden, um in aus seiner widerw(er)tigkeit und uns zuzuziehen. Er werde sich weiterhin nach dem statlichsten bemühen, doch wenn jener sich dennoch nicht naigen und erkennen sollte, kämen uns andere zu gutem Trost, nämlich Dänemark, Sachsen, Brandenburg, Braunschweig, die Hansestädte (Henstet), Hessen, Schlesien und andere, was man der gehaben mag. Alle diese habe er nachdrücklich aufgefordert4, ihm, ihnen oder ihren Mitgewandten ihre Hilfszusage zu übermitteln, und er hoffe, daß sie (die Hauptleute) an den und andern enden dergleichen tun. [3] Bzgl. der Worte (Jobst) Tetzels antworte er, wer ihn beschuldige, er habe die Nürnberger aus der hilff beteidingt oder sich abkauffen lassen, tue ihm ungutlich, denn er stehe fest zu den Forderungen, die er mittels seiner Gebots- und Ladungsbriefe an jene gerichtet habe5. Deshalb sei es ihm auch nit lieb, sunder billich wider, wenn die Nürnberger oder andere die Feinde mit speisung oder auf andere Weise unterstützten oder anderes täten, was ihm, den Hauptleuten und ihren Verbündeten zum Schaden gereiche. Eine solche meynung gen Tetzel werde am ksl. Hof sicherlich nicht vergessen, und die Hauptleute mögen die Sache ihrerseits verfolgen. [4] Denen von Augsburg, Ulm, Nördlingen, Rothenburg (o.d.T.), Dinkelsbühl und Windsheim6 danke er hiemit schriftlich für deren von den Hauptleuten gerühmten treuen und gehorsamen Beistand, und auch seine Ermahnungen anderer Städte7 wüßten die Hauptleute wohl ferrer zu senden. [5] Indem er die Hauptleute an seine vormaligen Schreiben wegen der Sweitzer und aidgenossen erinnert8, fordert er sie auf, sich unablässig darum zu bemühen, diese in die hilff zu bringen. [6] Ihre Erwägung, daß der Kg. (Georg) von Böhmen destbas aufgehalten werde, wenn sie den nach Eger angesetzten gütlichen Tag wahrnähmen, beantwortet er mit dem Hinweis darauf, daß er schon den Regensburger Tag9 aufgrund des Ratschlags Mgf. Albrechts (von Brandenburg) geboten hatte, so daß er auch in den Egerer einwilligen werde, wenn dieser ihnen zuwillen sei. [7] Weiterhin läßt er die Hauptleute wissen, daß Hans Fraunberger von Prunn, welcher soeben wegen der Hzz. Johann und Sigmund von Bayern (-München) bei ihm gewesen sei, über Vermittlungsbemühungen berichtet habe, die Hz. Johann und andere in Augsburg bei Mgf. Albrecht (von Brandenburg) und nochmals bei Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) unternommen hätten. Offenbar seien diese jedoch noch nicht weitergediehen, jedenfalls habe er weder von den Hauptleuten noch von anderer Seite etwas anderes gehört. [8] Desweiteren überschickt K.F. seinen Hauptleuten außer seinen Mandaten an den Kg. (Christian I.) von Dänemark10 und an die Hansestädte (den Henstetten)11 auch solche an die Ebb. von Mainz und Trier, die Bff. von Metz und Speyer, den Pfgf. von Veldenz sowie drei (Gff.) von Nassau etc.12, welche alle dem Hz. (Ludwig von Niederbayern) ihre Absagebriefe schicken sowie den Hauptleuten helfen sollen entsprechend der vereynung, so dann durch euch mit in getan sol sein. Auch Hilfsmandate an die von Eger13 als des Reichs stat füge er bei. [9] Hinsichtlich etlicher Augsburger Bürger, namentlich Argons (Aregaw), Nördlingers und anderer, welche zu Augsburg, Donauwörth (Werde) und anderswo im Reich Erbschaften sowie Hab und Gut der veind seiten haben, ordnet der K. an, daß die Hauptleute diese feindlichen Güter in Absprache mit dem Rat von Augsburg zu Händen von K. und Reich einnehmen und solange behalten sollen, bis er mit ihrem Rat anderweitige Verfügungen treffe. [10] Gemäß dem zuerst in Gf. Ulrichs (von Württemberg) und dann in Mgf. Albrechts (von Brandenburg) Schreiben angesprochenen furnemen übersendet der K. den Hauptleuten nun hiemit absagbrive an Pfgf. Friedrich (bei Rhein)14 samt bevelhnusbriven der haubtmanschaft und panirs auf (Mgf. Karl I. von) Baden und bede (Gff. Ulrich V. und Eberhard V.) von Württemberg15 sowie Briefe an die v(er)zeichenten Kff. Fürsten und andere, denen zufolge diese Hilfe und Widerstand leisten sollen, mit der clausel, welch ungehorsam wurden, dieselben mit der gehorsamen hilff gehorsam zu machen etc.16. Bei deren Verwendung sollen sie beachten, was er verlautbart habe, als er vormals nach ew(re)m begern Gebotsbriefe hinauffgeschickt habe, daß nämlich ir bewarlich in die sachen sehet und also hanndelt, daß das Vorgehen dortnyden dasjenige heroben gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) nicht beeinträchtige. Daß ains das annder nicht irre, sei auch noch jetzt unnser bevelhe und maynung. [11] Den Mgf. Albrecht (von Brandenburg) läßt der K. wissen, hinsichtlich des Bfs. (Georg) von Bamberg nichts Neues unternommen zu haben17. Mit der Mitteilung, in botschaft derselben ding sei jetzt Klaus von Giech dortoben und wohl auch bei Albrecht gewesen, sichert er diesem und den anderen Hauptleuten diesbezüglich und überhaupt seine furdrung, fruntschafft und guten willen zu. [12] Auch schicke er hiemit Mandate an die von Augsburg18, ihm die brive und geschrifft zu übermitteln, mit welchen vorzeiten die Frage von Donauwörth (Werde) mit Hz. Ludwig (XI. von Bayern-Landshut) verteidingt worden sei. Die Klageartikel der Gff. von Oettingen und derer von Donauwörth gegen Hz. Ludwig habe er zur Kenntnis genommen und werde diese bei Gelegenheit verwenden, wann es zuschulden kumbt. Gern zur Kenntnis genommen habe er den von Mgf. Albrecht (von Brandenburg) übersandten fruntlichen und trostlichen Brief dessen Bruders Mgf. Friedrich (II.). Er zweifele nicht daran, daß Friedrich sich ihnen allen gegenüber aufrichtiglich halten werde zu hilff und beistant, und bitte seine Hauptleute, dazu bei Mgf. Friedrich und anderen trewen fleis anzukehren und keinerlei sundere richtung einzugehen, in die er (K.F.), sie selbst und ihre übrigen Verbündeten nicht eingeschlossen seien. [13] Die brive für den Propst (Albrecht von Rechberg) von Ellwangen19 habe er wol gefertigt und vor etlichen Tagen zum zweiten Mal hinauff geschickt. Abschließend fordert K.F. seine Hauptleute auf, seine und des Reiches sowie ihre eigenen und der anderen ksl. Helfer sachen trostlichen zu betreiben, dergestalt, daß sie den Feinden loblichen Widerstand leisten, damit wir lob, sige und gehorsam erobern und fortan gedrangs, schimpfs und schadens vertragen bleiben. Nach besten Kräften sollen sie sich darum bemühen, daß unnser swager (Kf. Friedrich II.) von Sachsen, der Lgf. (Heinrich III. oder Ludwig II.) von Hessen sowie die Hzz. von Braunschweig, Pommern und in der Slesy (Schlesien) in unnser hilff komen.

Originaldatierung:
Am mitwochen vor dem heiligen Auffarttag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4567 [fol. 1r-2v]), Pap. (15. Jh.). – Dep.: Erwähnt in einer im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 8), Pap. (15. Jh.) überlieferten Aufstellung etlicher Kaiserschreiben, die der vom ksl. Hof abgefertigte Bote Hans Stör an sontag nach dem Vffartag 1462 (Mai 30) austrug. Reg.: WR n. 4567.

Anmerkungen

  1. 1Diese Adressaten des offenbar geschlossenen Briefes ergeben sich aus dem Inhalt. Weil dort fursten, oheim, gevatter, swegern und lieben getrewen angesprochen werden, handelt es sich um die Mgff. Albrecht von Brandenburg und Karl von Baden sowie um die Gff. Ulrich (V.) und Eberhard (V.) von Württemberg,
  2. 2Die einzelnen Gesichtspunkte dieses Briefs werden ohne weitere Untergliederung mit item eingeleitet; unsere Numerierung dient größerer Übersichtlichkeit.
  3. 3Gemeint ist wohl der zwischen den Parteien interventionistisch schwankende Kg. Georg von Böhmen, s. Kraus, Deutsche Geschichte S. 390.
  4. 4Siehe unsere nn. 354-361.
  5. 5Die Nürnberger Hilfeleistung gegen Ehz. Albrecht VI. und Hz. Ludwig von Niederbayern hatte der K. zweifellos schon am 18. Juli 1461 (unsere n. 137) reklamiert und danach möglicherweise angemahnt. Gestützt auf die ihnen vom K. am 23. Juni 1452 verbriefte und im Frühjahr 1462 nicht zufällig etliche Male vidimierte Suspendierung aller Hilfsforderungen auf 18 Jahre (Regg.F.III. H. 19 n. 257), bemühten sich die Nürnberger seitdem um einen Erlaß der Gebote und waren damit erstmals am 7. Sept. 1461 erfolgreich (Org. StA Nürnberg [Sign. RN DLaden Urkunden Nr. 455]; Dr.: Städtechroniken 10 S. 403f.; Reg.: RMB 4 n. 8673). Namentlich Jobst Tetzel, dessentwegen der K. schon um den 26. April 1462 an Mgf. Albrecht von Brandenburg und den Nürnberger Rat schrieb (s. unsere nn. 344f.), erlangte im weiteren – überwiegend aus der österreichischen Kanzlei – zwar nur befristete, letztlich aber bis Pfingsten 1463 reichende Aufschübe (s. die Ausfertigungen von 1462 Jan. 26, Juli 5 und Aug. 1 im StA Nürnberg [Sign. RN Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2969, 2980, 2986 und 2990]). Wenn der Kaiser in dem vorliegenden Schreiben die offensichtliche Empörung seiner Hauptleute mit dem Fortbestehen seiner Forderungen an Nürnberg zurückweist, scheint es sich auch dann um eine sehr formale Argumentation zu handeln, wenn er in den entsprechenden Urkunden tatsächlich seiner Hoffnung Ausdruck verleiht, die Nürnberger würden sich während der ihnen gewährten Frist doch noch in die hilf geben. Unter diesen Umständen läßt sich mittels der vorliegenden Texte nicht präzise bestimmen, was er Tetzel vorwirft. Und weil die Praxis der Suspendierung anschließend fortgesetzt wurde, scheinen sich die diesbezüglich vom K. allerdings weiterhin angeschriebenen Hauptleute (s. unten nn. 503f.) mit der sonderbaren Behandlung Nürnbergs durch den K. abgefunden zu haben.
  6. 6Siehe unsere n. 419.
  7. 7Siehe unsere n. 422.
  8. 8Siehe unsere nn. 334, 347.
  9. 9Der Egerer Tag bleibt zu eruieren. Zu dem ursprünglich nach Regensburg angesetzten, schließlich ab 22. Juli in Nürnberg stattfindenden Tag s. Bachmann, Reichsgeschichte I S. 277f., 288, 291-294.
  10. 10Siehe unten n. 420.
  11. 11Siehe unten n. 421.
  12. 12Vgl. nn. 410-417.
  13. 13Siehe unsere n. 423.
  14. 14Siehe oben n. 352.
  15. 15Siehe oben nn. 350f.
  16. 16Siehe unten nn. 367-409.
  17. 17Ein Kaiserschreiben an den Bf. von 1462 Jan. 19 im StA Nürnberg (Sign. Rep. 139a Fst. Ansbach, Ansbacher Archivakten Nr. 447) läßt vermuten, daß es möglicherweise um Heinrich Leubing ging.
  18. 18Siehe unsere n. 424.
  19. 19Siehe oben n. 353.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 362, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-05-26_10_0_13_23_0_365_362
(Abgerufen am 29.03.2024).