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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. gebietet Abt und Konvent des Zisterzienserklosters (des ordens von Cittel) Maulbronn im Bistum Speyer, welches die ksl. Hauptleute seiner und des Reiches Gewalt und Schutz unterstellen sollen1, diesen auf deren gemeinschaftliches oder einzelnes Erfordern an seiner Statt und zu unser und des heiligen reichs hannden und gewaltsam gehorsam zu sein. Sie sollen ihr Aufsehen auf niemand anderen als K. und Reich sowie die Hauptleute haben, damit er nicht mit strenglicher(e)n Geboten und Prozessen gegen sie vorgehen müsse, und versichert ihnen, ihr gnädiger Herr und gemeinsam mit den Hauptleuten ihr versprecher sein zu wollen.

Originaldatierung:
Am montag nach sannd Georien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Maulbr(onn) (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4562), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (unter Oblate). – Dep.: Erwähnt in einer Aufstellung der von Friedrich, einem Boten Heinrichs Marschall von Pappenheim, an samstag Philipi et Jacobi 1462 (Mai 1) ausgetragenen Briefe im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 7), Pap. (15. Jh.). Reg.: WR n. 4562. Lit.: Baum, Die Habsburger in den Vorlanden S. 458.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 335.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 336, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-04-26_6_0_13_23_0_339_336
(Abgerufen am 28.03.2024).