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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. drückt Bf. Heinrich von Konstanz sein Befremden darüber aus, daß dieser dem Vernehmen nach die unter Androhung hoher Pönen ergangenen ksl. Gebotsbriefe1 bisher mißachtet habe, ihm und dem Reich sowie den von Reichs wegen eingesetzten ksl. Hauptleuten mit aller seiner Macht gegen die ungehorsamen, widerwärtigen und mutwilligen Feinde beizustehen. Weil Heinrich in dieser Sache zum Gehorsam verpflichtet sei, gebietet er ihm aus ksl. Machtvollkommenheit und bei allen in den früheren Mandaten angedrohten Pönen, seinen Hauptleuten und unserm keyserlichem banyr unmittelbar nach dem Erhalt dieses Schreibens zu Hilfe zu ziehen und sich keinesfalls zur Unterstützung der Ungehorsamen bewegen zu lassen, was alles er uns und dem heiligen reich schuldig und pflichtig sei.

Originaldatierung:
Am mantag nach sannd Jorigen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Dem bischoff zů Costenntz (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4560), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (unter Oblate). – Dep.: Erwähnt in einer Aufstellung der von Friedrich, einem Boten Heinrichs Marschall von Pappenheim, an samstag Philipi et Jacobi 1462 (Mai 1) ausgetragenen Briefe im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 7), Pap. (15. Jh.). Reg.: WR n. 4560; Kramml, Konstanz S. 435 n. 146. Lit.: Baum, Die Habsburger in den Vorlanden S. 458.

Anmerkungen

  1. 1Wenngleich im vorliegend regestierten Bestand nicht überliefert, ist doch wohl davon auszugehen, daß Bf. Heinrich von Hewen zu denjenigen gehörte, die sogleich im Juli 1461 und seither zur Hilfe aufgeboten wurden, vgl. oben n. 230. Und wenn hier von verpönten Mandaten die Rede ist, wird es sich wohl eines derjenigen aus dem Dez. 1461 handeln, s. dort.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 331, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-04-26_1_0_13_23_0_334_331
(Abgerufen am 19.04.2024).