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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. antwortet seinem Hauptmann Gf. Ulrich (V.) von Württemberg auf die meldung und die Werbung gegen den Pfgf. (Friedrich), die Ulrich ihm zu vergangen tegen durch ettlich Boten und yetz durch seine Diener Johannes1 etc. habe vortragen lassen. Dabei sei es Ulrich darum gegangen, daß hertzog Philipp (Pfgf. bei Rhein) als erblichem Kf. seine erblichen Würden und Rechte nicht abgedrungen würden, daß die Landvogtei im Elsaß jemandem uns(er) mitgewanten zu Händen des K. übertragen werde und daß der (zum Eb. von Mainz) Erwählte (Adolf) von Nassau nicht von dem Stift und seinen Rechten gedrungen werde, was dem päpstlichen Stuhl sowie dem K. dem Erwählten selbst und dem Stift (Mainz) zu Schimpf und Schaden gereichen würde. In seiner Antwort bedünkt es K.F. gut, wenn Ulrich gemeinsam mit seinen Mithauptleuten gewegenlich zu rat werde, wie diese Sachen zum Besten von K. Reich, Ulrich selbst und alle Mitgewandten anzukern seien, denn werde darin liederlich, nämlich ohne mercklichen und verfenkchlichen anslag der hilff und tröstlichs beystannds sowie ohne merer wissen gehanndelt, könnten daraus schimph und unrat erwachsen. Es komme ihm aber zu Gefallen, wenn Ulrich sich unterrede und den rugk uns und dir findest und machest zu löblichem hindurchzekchen, ohne daß dadurch die krieg gegen Hz. Ludwig (von Niederbayern) und dessen Helfer behindert, sondern bis zum Austrag der Sache ehrenvoll gefördert würden, und wenn es ihnen mit Fug und ohne Verhinderung des Vornehmens gegen Hz. Ludwig gelinge, Hz. Philipp mit seiner person und die gewaltsam aus des Pfgf. Händen und auch die anderen angesprochenen Stücke aus den Händen unser veint zu bringen. Um dies zu befördern, übersendet er ihm unser sund(erlichen) kayserlich gepotbrief2 in der Hoffnung, er (Ulrich) werde die Dinge zum Besten von K. Reich und sich selbst erwägen und ebenso getreu wie löblich handeln.

Originaldatierung:
An eritag nach dem suntag Letare ze mitterfasten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVv: Graff Ůlreichen von Wirtemberg, unserm hawbtman (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org.3 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4556), Pap., rotes S 22 als Verschluß rücks. aufgedrückt (unter Oblate). Reg.: WR n. 4556.

Anmerkungen

  1. 1Aus n. 301 ergibt sich, daß es sich um Johannes Wittow handelt.
  2. 2Die vorstehendenWörter sind am Rand nachgetragen; sachlich dürfte es sich um die nachfolgend regestierten Mandate handeln.
  3. 3Wegen seines partiellen Stenogrammstils und anderer Besonderheiten ist das äußerlich und innerlich gleichwohl kanzleigemäße Stück (der österreichischen Kanzlei!) ein Beispiel für ksl. "Geschäftspost".

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 298, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-03-30_1_0_13_23_0_301_298
(Abgerufen am 20.04.2024).