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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren, Rittern usw. Bürgermeistern, Schultheißen, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden sowie allen anderen Reichsuntertanen mit, daß er seinen Hauptleuten befohlen habe, die unmittelbar zu ihm und dem Reich gehörige Landvogtei Schwaben samt allen ihren Rechten, Nutzungen und Zugehörungen wieder in seine und des Reiches Gewalt zu nehmen, weil deren derzeitigen Inhaber seine Gebote1 verachteten, seine Hauptleute gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) und dessen Helfer zu unterstützen. Er gebietet ihnen deshalb aus ksl. Machtvollkommenheit gemeinschaftlich und einzeln bei ihren Pflichten und unter Androhung der hochsten Acht und Aberacht, einer an die ksl. Kammer zu entrichtenden Pön von 1.000 Pfund Gold sowie des Verlustes aller Regalien, Lehen, Privilegien und Rechte, die sie von röm. Kaisern und Kgg. ihm selbst und anderen inne haben, seinen Hauptleuten auf deren Ersuchen Rat und Beistand dazu zu leisten, die gesamte Landvogtei in die Gewalt seines Hauptmanns Gf. Ulrich (V.) von Württemberg als zu unnser und des reichs hande, gewaltsam und gehorsam zu bringen.

Originaldatierung:
Am mittich vor unser lieben Frawen tag anunciacionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4552), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Druck: Sattler, Graven 4 S. 19f. n. 15. Reg.: WR n. 4552. Lit.: Baum, Die Habsburger in den Vorlanden S. 457f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe z.B. das Mandat von 1461 Dezember 4, unter dessen Empfängern die – hier doch wohl gemeinten – Truchsessen von Waldburg in dem vorliegend regestierten Bestand freilich nicht genannt sind.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 293, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-03-24_6_0_13_23_0_296_293
(Abgerufen am 19.04.2024).