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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. setzt alle Prälaten, Gff. Freiherren, Ritter usw. Bürgermeister, Richter, Räte, Bürger und Gemeinden, die in unser und des heiligen reichs lanntvogtey in Swaben gehörn, von dem seinen Hauptleuten erteilten Befehl in Kenntnis, die Landvogtei samt allen ihren Rechten, Nutzungen und Zugehörungen wieder in seine und des Reiches Gewalt zu nehmen, weil deren derzeitige Inhaber seine Hilfsgebote verachten und Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (- Landshut) und dessen Helfer unterstützen1. Er gebietet ihnen deshalb aus ksl. Machtvollkommenheit gemeinschaftlich und einzeln unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade, einer an die ksl. Kammer zu entrichtenden Pön von 1.000 Pfund Gold sowie des Verlustes aller Lehen, Privilegien und Rechte, die sie von ihm selbst oder anderen inne haben, auf Ersuchen aller oder eines seiner Hauptleute seinem Hauptmann Gf. Ulrich (V.) von Württemberg von K. und Reichs wegen und zu seinen und des Reichs hannden und gewaltsam solange zu gehorchen, bis er weitere Verfügungen trifft.

Originaldatierung:
Am mittich vor unnser lieben Frawen tag anunciacionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Rta (Blattmitte); Gebotbr(ief) uber die lanntvogtey (unterer linker Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4553), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps (beschädigt). Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Ein Regest dieses Schreibens findet sich in einer Aufstellung der von Jörg Ziegler am fritag vor dem suntag Judica 1462 (April 2) ausgetragenen Briefe im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 3), Pap. (15. Jh.). Reg.: WR n. 4553. Lit.: Baum, Die Habsburger in den Vorlanden S. 457f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe das vorherige und das nachfolgende Regest.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Volker Manz, Berlin, eingereicht am 11.04.2018.

Bei Überlieferung/Literatur steht irrtümlich: Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 292, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-03-24_5_0_13_23_0_295_292
(Abgerufen am 28.03.2024).