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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt desgleichen Pfgf. Friedrich bei Rhein1, wobei seine Sanktionsandrohungen auch des Reiches Acht und Aberacht umfassen und er die Eidbrüchigkeit Hz. Ludwigs (IX.) von Bayern (-Landshut) besonders betont, dem K. gegen jedermann treu und gehorsam zu sein und keinerlei Hilfe oder Rat zu geben, die gegen des K. Person und Wesen gerichtet seien, sondern vielmehr getreulich und nach bestem Vermögen dessen Ehre und Nutzen zu wahren sowie Schaden von ihm abzuwenden.

Originaldatierung:
Am freÿtag vor sannd Niclas tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli canc. – KVv: Pfalczgraf (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4526), Pap., wachsfarbenes S 15 rücks. aufgedrückt. Reg.: WR n. 4526.

Anmerkungen

  1. 1Dieses Mandat ist mit den regestierten Ausnahmen textlich identisch mit n. 191. Ihm entsprechen alle im weiteren regestierten Mandate an weltliche Herrschaftsträger. Im Unterschied zu dem nachfolgend regestierten Mandat an Hz. Albrecht von Österreich weist die Anrede dieses Mandats ungeachtet des beiderseitigen Kriegszustandes alle ehrenden Elemente auf.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-12-04_7_0_13_23_0_196_193
(Abgerufen am 25.04.2024).