[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt ersamen lieben getrewen (also wohl – schwäbischen – Reichsstädten) in Anbetracht der Tatsache, daß der Bote, welcher ihnen und anderen1 das ksl. Mandat von freitag unnser lieben Frauen abent assumpcionis (Aug. 14)2 habe überbringen sollen, unterwegs nydergelegt und der Schreiben beraubt worden sei, abermals, sich an der ihnen und anderen vormals3 abverlangten Hilfe gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) weder durch dessen noch jemand anderes ausschreiben beirren zu lassen, sondern seine Hauptleute dabei zu unterstützen, dessen ubertrettung und frevel gegen die ksl. Majestät und das Reich zu strafen.

Originaldatierung:
An des heiligen Creutz tag exaltacionis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift mit dem gleichzeitigen Empfängervermerk Als der keiser den stetten am letsten schribt4 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 6 n. 108 [fol. 1r-v, 4r]), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. Nr. 4501, Pap. (mit der Archiv-Bemerkung: fehlt 1966). Reg.: Regg.F.III. H. 4 n. 343 (nach unzulänglicher Überlieferung); WR n. 4501.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben nn. 156-159.
  2. 2Siehe oben n. 156.
  3. 3Siehe oben nn. 133, 138 passim.
  4. 4Diese "Überschrift" und die Provenienz des Stückes lassen darauf schließen, daß der Abschrift eine an die schwäbischen Städte gerichtete Ausfertigung zugrunde liegt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 170, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-09-14_1_0_13_23_0_173_170
(Abgerufen am 09.12.2023).