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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. beglaubigt bei den Reichsstädten in Schwaben1 seinen Rat Heinrich Marschall von Pappenheim sowie die Räte und Botschaften seiner gesatzten Hauptleute Mgf. Albrecht von Brandenburg und Gf. Ulrich (V.) von Württemberg2, welche ihnen etwas uns(er) keyserlich meinung bezüglich der Erfordernisse von K. und Reich überbringen sollen. Er fordert sie auf, diese an seiner Statt güttlich anzuhören und sich gegenüber deren Werbung zu guttem ertzeiget und beweiset, andernfalls er mit Rat, Hilfe und Beistand der Gehorsamen gegen die Ungehorsamen vorgehen werde.

Originaldatierung:
Am eritag sannt Gilgen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift mit dem Vermerk von gleicher Hand also lautten die credentz an die reichstete im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 5 n. 89), Pap. (15. Jh.). Druck: Bachmann, Briefe und Acten, n. 132. Reg.: Marmor, Urkunden-Auszüge, S. 99f. (irrig mit Sept. 4); Kramml, Konstanz S. 434 n. 135.

Kommentar

Mit einem im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 5 n. 93), Pap. (15. Jh.) als undatierter Entwurf (Formular) überlieferten Schreiben übersandten Mgf. Albrecht und Gf. Ulrich den Städten diese Kredenz und forderten sie auf, ihre Ratsfreunde zu einem – nicht datierten Tag – nach Schwäbisch Gmünd abzuordnen. Bei dieser Kop. ist von derselben Hand vermerkt: Nota. Item welche credencz alleyn an ein stat stet, bedarff man hirinn der zugewannten stete nicht ancziehen, als obgeschriben stet.

Anmerkungen

  1. 1Die Empfänger ergeben sich aus der Provenienz und aus der Anrede sowie aus dem ausdrücklichen Vermerk der Kop.: Also lautten die credentz an die reichstete.
  2. 2Vgl. nn. 168f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 164, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-09-01_3_0_13_23_0_167_164
(Abgerufen am 17.04.2024).