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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt Bürgermeistern, Räten und Bürgerschaften der Städte Ulm, Memmingen, (Schwäbisch) Gmünd, Biberach und Giengen1 unter Hinweis auf sein gleichzeitig übersandtes Hilfsersuchen2 mit, daß er die Mgff. Albrecht von Brandenburg und Karl (I.) von Baden sowie Gf. Ulrich (V.) von Württemberg gemeinsam oder einzeln beauftragt habe, ihnen unser meynung derselben und anderen sache halb zu gutter eynung und fride in dem heilige reiche dienende vorzubringen. Weil es jetzt zu lange dauerte, wenn diese von Stadt zu Stadt ritten, fordert er sie auf, ihre Ratsbotschaften uff sant Laurencijn tag nehstkomende (Aug. 10) nach Nürnberg zu schicken, sich den dort an seiner Statt vorgetragenen Anliegen willig zu erweisen und ihre austrägliche Hilfe zuzusagen.

Originaldatierung:
Am samstag vor sant Maria Magdalenen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift mit dem Vermerk Credentz. In obgeschr(ibener) form den stett(en) auff Laurencij gen Nurenberg zu komen geschr(iben) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4490), Pap. (15. Jh.). Reg.: WR n. 4490; Nitsch, Urkunden Schwäbisch Gmünd 2 S. 14 n. 1351. Das vorliegende Mandat ist gleichlautend mit dem an die Stadt Frankfurt a.M. gerichteten, welches die Regg.F.III. H. 4 n. 333 bieten, doch sollten die Frankfurter ebenso wie die weiteren Empfänger dieses Rundschreibens, die bisher bekanntgeworden sind, erst vierzehn Tage nach den schwäbischen Städten, nämlich zum 24. Aug., zum Nürnberger Tag kommen, s. Regg.F.III. H. 4 n. 334-336; H. 7 n. 200; H. 8 n. 181; H. 10 n. 200; H. 11 n. 338; H. 16 n. 58; H. 20 n. 102.

Kommentar

Nach dem im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 5 n. 49), Pap. (15. Jh.) abschriftlich überlieferten Abschied des Dinkelsbühler Tages vom mitwoch nach Jacobi 1461 (Juli 29) handelt es sich hierbei um einen von vier offen brieve, die Mgf. Albrecht von Brandenburg namens der ksl. Hauptleute den bei ihm versammelten Städteboten übergab, vgl. die Annotation zu unserer n. 121. Seine Erläuterung, es gehe um des Kaisers Anregung einer über den gegenwärtigen Krieg hinausgehenden Einung und eines "Verständnisses" seiner Helfer, um jedes Mitglied und alle zusammen gegen die kurz oder lang zu erwartenden unrechtmäßigen Übergriffe der (bayerischen) Widerpartei zu schützen und friedliche Zustände für jedermann herzustellen, läßt an eine Präfiguration des Schwäbischen Bundes denken.

Anmerkungen

  1. 1Die Adresse ist nicht überliefert, jedoch ergeben sich die Empfänger aus dem der Abschrift nachgestellten Vermerk und aus dem einleitenden Hinweis auf das gleichzeitig übersandte Hilfsmandat vom selben Tag (oben n. 133).
  2. 2Siehe oben n. 133.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 138, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-07-18_6_0_13_23_0_140_138
(Abgerufen am 25.04.2024).