Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Sie sehen den Datensatz 127 von insgesamt 810.

K.F. teilt allen Kff. Fürsten, Gff. Herren und Städten mit, daß er seine und des Reiches Obrigkeit und Gewalt gegen seinen Bruder Hz. Albrecht (VI.) von Österreich und Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (- Landshut) handhaben müsse, welche ihn, seine Lande und Leute ungeachtet seines Rechtserbietens und Abmahnungen1 mit böhmischer Hilfe widerrechtlich und unerfordert allen Rechts schädigten. Um mit ihrer Hilfe Recht und Gerechtigkeit zu wahren, habe er die Mgff. Albrecht von Brandenburg und Karl (I.) von Baden sowie Gf. Ulrich (V.) von Württemberg seine und des Reiches haubtmanschafft und banyr an unser stat übertragen und sie umfassend bevollmächtigt2, denen sie auf Ersuchen unverzüglich mit irer macht zu Hilfe ziehen sollen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung unserer n. 123.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere nn. 115-117.
  2. 2Siehe das vorige Regest.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 125, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-07-16_3_0_13_23_0_127_125
(Abgerufen am 28.03.2024).