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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. gebietet Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) unter Hinweis auf die Tatsache, daß er sich gegenüber Kg. Georg von Böhmen und Ehz. Albrecht (VI.) zu gütlichem oder rechtlichem Austrag von deren vermeintlichen Ansprüchen erboten habe1, Albrecht auf diesen Weg zu weisen und dessen fortgesetzte Gewaltmaßnahmen nicht zu unterstützen, sondern vielmehr zu helfen, die Obrigkeit von K. und Reich zu bewahren.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung unserer n. 121.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unser voriges Regest.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 117, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-06-06_3_0_13_23_0_119_117
(Abgerufen am 29.03.2024).