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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. ermahnt Bf. Gottfried von Würzburg, seinen comissari, sich der ihm vormals übertragenen Kommission2 zur rechtlichen oder gütlichen Entscheidung der zwitrecht und des rechtens zwischen Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Stadt Ulm sowie der mit dieser verbündeten Städte und Wolf von Werdnau nit zu entslach(e)n, sondern sie in Kraft der comission an seiner Statt gütlich oder rechtlich zu entscheiden.

Originaldatierung:
An mitwoch nach sant Mathis tag des hailigen zwölffbotten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung des vorvorigen Regests (danach zitiert). Reg.: Ein ausführliches Regest des textgleichen, aber auf die Auseinandersetzungen mit Heinrich von Geroldseck und Hans von Rechberg von Hohenrechberg bezogenen Mandats bieten die Regg.F.III. H. 19 n. 431.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum auch nach Regg.F.III. H. 19 n. 431.
  2. 2Siehe oben n. 74.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 85, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-02-27_3_0_13_23_0_87_85
(Abgerufen am 28.03.2024).