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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. erteilt Pfgf. Friedrich bei Rhein eine Rechtskommission zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen den Reichsstädten, die die Pfandschaft Hohenberg inne haben, und denen von Rottenburg, Horb, Schömberg und Binsdorf.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Urkunde vom 31. Aug. 1453, mit welcher Pfgf. Friedrich als ksl. Kommissar den Reichsstädten auf den 26. Okt. einen Rechtstag mit ihren Kontrahenten setzte, s. das Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602 Nr. 5702), Pap., rotes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedr. (zerstört).

Kommentar

Es ist nicht klar, ob der Pfgf. zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch aufgrund der unter n. 36 regestierten ksl. Bevollmächtigung handelte, deretwegen er an der "Bamberger Richtung" vom 22. Juni 1450 beteiligt gewesen war. Vgl. Baum, Die Habsburger in den Vorlanden S. 333f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 70, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-08-31_1_0_13_23_0_72_70
(Abgerufen am 28.03.2024).