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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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Kg.F. setzt Pfgf. Otto (von Mosbach) davon in Kenntnis, daß er vormals Gf. Ulrich (V.) von Württemberg geschrieben und mit im geschafft habe1, die Schäden zu bekeren, die dieser und dessen Helfer etlichen Reichsstädten nach der berichtung zu Bamberg und als der frid angangen ist zugefügt hätten. Weil nun einerseits eine Botschaft der Reichsstädte der v(er)aynung in Swaben ihm vorgebracht habe, daß dies noch nicht geschehen sei, und andererseits Pfgf. Otto und andere hoptlute und hoptsacher des kriegs auf dein(er) seitten sich zu Bamberg dafür gemechtigt und vertrosst hätten, daß auch der Württemberger die Richtung einhalten werde, gebietet er ihm dafür zu sorgen, daß dieser und dessen Helfer den Schadenersatz leisteten, damit die Richtung unv(er)sert bleib und bestennd, die Städte keinen unpillich Schaden erlitten und er (Kg.F.) weiterer Klagen enthoben bleibe.

Originaldatierung:
Am zwaintzigisten tag des monds februarii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5670), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Gemeint sind die oben regestierten Mandate vom 19. Nov. und 2. Dez. 1450.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-02-20_2_0_13_23_0_53_51
(Abgerufen am 29.03.2024).