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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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Kg.F. teilt dem Landrichter Bartholomäus Truchseß von Pommersfelden und den Urteilssprechern des Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg mit, daß die Reichsstädte Memmingen, Dinkelsbühl und deren Bundesgenossen gegen die Prozesse, die das Landgericht aufgrund einer Klage Anselms von Yberg gegen sie führe, wegen vermeintlicher Unzuständigkeit des Landgerichts rechtzeitig an ihn (Kg.F.) als für den obristen richter appelliert haben. Weil er diese ihm schriftlich vorliegende berůffung .. mit all(e)n irn anheng(e)n angenommen und zugelassen habe, gebietet er ihnen, die Sache an ihn zu überweisen, darin nicht mehr zu richten und alle nach der Appellation ergangenen und hiermit für ungültig erklärten Sentenzen abzustellen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der dem nachfolgenden Regest zugrundeliegenden Überlieferung im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5563) (danach zitiert). Reg.: Regg.F.III. H. 1 n. 8; dass. H. 4 n. 17 (beide nach unzulänglicher Überlieferung).

Kommentar

Siehe zum Procedere auch die nachfolgenden Regesten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-04-07_1_0_13_23_0_8_8
(Abgerufen am 28.03.2024).