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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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Kg.F. setzt Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm und anderer Städte, die mit diesen in Einung sind, mittels Übersendung einer abschrifft1 davon in Kenntnis, daß er zwischen Hz. Ludwig (VII.) von Bayern (-Ingolstadt) samt seinen Helfern und N2, dessen Sohn, samt dessen Helfern einen stëten, vesten und cristenlichen frid geseczt und gemacht sowie beiden Seiten unter Androhung des Verlusts ihrer lehenschafft und erbschaft dessen Einhaltung geboten habe3. Sobald er hinauf ins Reich komme, wolle er die Sache vor handen nehmen und zusammen mit den Kff. und Fürsten4 mit der freuntschaft oder mit dem rechten entscheiden. Bis dahin gebietet er ihnen bei ihren Pflichten aus kgl. Machtvollkommenheit, denjenigen Teil, der den Frieden brechen sollte, keinerlei Hilfe zu leisten, sondern ihm als Kg. hilflich und beigestendig zu sein, den ungehorsamen Teil zum Gehorsam zu bringen.

Originaldatierung:
An uns(e)r Frawn tag visitacionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht. – KVv: Den ersamen burgermeister und rate der stat zu Ulme und andern steten, die mit ire (sic!) in eynung sind, unsern und des reichs lieben getruen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5544), Pap., rotes S 12 als Verschluß rücks. aufgedrückt Reg.: Chmel n. 86; RTA 15 S. 500 n. 271 Anm. 4 (des vorliegenden Exemplars); ein ausführliches Reg. des an die Stadt Nürnberg gerichteten Mandats bieten die Regg.F.III. H. 14 n. 28. Lit.: Kanter, Ende S. 292; Kremer, Bayern-Ingolstadt S. 257 und passim.

Anmerkungen

  1. 1Fehlt im hier bearbeiteten Bestand. Inhaltlich handelt es sich um die mit dem vorigen Reg. regestierten Stücke.
  2. 2Statt des Vornamens steht nur das Ehrerbietungszeichen – es handelt sich natürlich um Hz. Ludwig VIII. von Bayern-Ingolstadt.
  3. 3Siehe Anm. 1.
  4. 4Die textlich ursprgl. erwähnte Beteiligung der Adressaten an der Beilegung des Konflikts wurde durch Rasuren und Überschreibungen getilgt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 3, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-07-02_3_0_13_23_0_3_3
(Abgerufen am 28.03.2024).